Die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen sollen finanziell entschädigt werden. Die Finanzkommission des Nationalrates ist damit einverstanden, für die Entschädigungen einen Betrag von maximal 300 Millionen Franken aufzuwenden. Mit 15 zu acht Stimmen beantragt die Finanzkommission jedoch bei der zuständigen Rechtskommission, die Zahlung pro Opfer auf maximal 25'000 Franken zu begrenzen.
Im Gesetzesentwurf des Bundesrates ist lediglich verankert, dass alle Opfer den gleichen Betrag erhalten. Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach bei der Präsentation der Vorlage von 20'000 bis 25'000 Franken pro Person, je nach Zahl der Gesuche. Der Bund schätzt die Zahl der noch lebenden Anspruchsberechtigten auf 12'000 bis 15'000.
Die Vorlage des Bundesrates soll als indirekter Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungs-Initiative dienen. Diese verlangt Entschädigungen im Umfang von 500 Millionen Franken. Fürsorgerische Zwangsmassnahmen waren in der Schweiz bis 1981 angeordnet worden.
Manche der Opfer wurden als Kinder an Bauernhöfe verdingt, andere zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche missbraucht oder wegen «Arbeitsscheu», «lasterhaften Lebenswandels» oder «Liederlichkeit» weggesperrt. Im Lauf der letzten Jahre gab es erste Schritte zur Rehabilitierung der Opfer. Auch wurde ein Soforthilfefonds eingerichtet für jene, die sich in einer Notlage befinden.
(sda)