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Was du beachten musst, wenn du dein Feuerwerk im Ausland kaufst

Was du beachten musst, wenn du dein Feuerwerk im Ausland kaufst

29.12.2016, 09:1729.12.2016, 09:32
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Mit einem Feuerwerk in Form eines Herzes neben der Kappelerbruecke wird in der Stadt Luzern das neue Jahr begruesst am Freitag, 1. Januar 2015. (KEYSTONE/Urs Flueeler)

New year fireworks in form of ...
Hingucker: Silvester in Luzern.Bild: KEYSTONE

Schweizerinnen und Schweizer kaufen ihr Silvester-Feuerwerk gerne im grenznahen Ausland ein. Nicht alle denken aber an die Einfuhrbestimmungen: Wer zum Beispiel mehr als 2,5 Kilogramm Raketen und Vulkane einführt, macht sich strafbar. Verboten sind auch Kracher, die am Boden explodieren, wie das Kommando der Grenzwachtregion II im Hinblick auf den Jahreswechsel informiert.

ZUM FEUERWERKSVERBOT FUER DEN ERSTEN AUGUST IM KANTON BERN STELLEN WIR IHNEN AM DONNERSTAG, 23. JULI 2015, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - Ein Kind steht vor einer grossen Auswahl an Feuerwerk a ...
Feuerwerksverkauf in St.Gallen.Bild: KEYSTONE

Die Einfuhren von Feuerwerk vor Silvester hätten in den vergangenen Jahren eher zugenommen, sagt Grenzwachtsprecher Peter Zellweger auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. So beschlagnahmten Grenzwächter in den vergangenen Jahren in den Kantonen Thurgau, Schaffhausen und Zürich jeweils bis zu 600 Kilogramm illegal eingeführte Feuerwerkskörper.

Einzelne Personen hatten zehn oder 20 Kilogramm pyrotechnische Artikel ennet der Grenze in Deutschland gekauft. Manchen seien die Vorschriften nicht bewusst, sagt Zellweger. Für grössere Mengen als 2,5 Kilogramm ist eine Bewilligung der Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik des Bundesamts für Polizei nötig.

Gefährliche Kracher

Ein Einfuhrverbot gilt zudem für alle Knallkörper, die am Boden explodieren. Diese sind wegen ihrer Gefährlichkeit in der Schweiz nicht zugelassen. Dazu gehören auch «Lady Crackers», die länger als 22 Millimeter oder dicker als drei Millimeter sind, sowie bestimmte «Knallteufel». Illegal eingeführtes Feuerwerk wird beschlagnahmt, wie das Kommando des Grenzwachtkorps II schreibt.

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Die fehlbaren Personen werden wegen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Im vergangenen August hielten Grenzwächter zum Beispiel in Kreuzlingen einen 21-jährigen Mann an, der knapp sechs Kilogramm Feuerwerk illegal in die Schweiz bringen wollte. In seinem Lieferwagen kam zudem eine verbotene Schreckschusspistole zum Vorschein. Der 21-Jährige wurde angezeigt.

(sda/phi)

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