Die Nationalrätin Christa Markwalder (FDP/BE) dürfte einer Strafverfolgung entgehen. Die Immunitätskommission des Nationalrates will die Immunität der Bernerin nicht aufheben. Auch die Immunität von Walter Müller (FDP/SG) soll aufrechterhalten werden. Dieser Entscheid fiel einstimmig. Nun muss noch die Rechtskommission des Ständerats darüber befinden.
Die Bundesanwaltschaft hatte um die Aufhebung der Immunität von Markwalder und Müller ersucht, weil Strafanzeigen gegen die beiden vorliegen. Zwei Privatpersonen werfen Markwalder, die derzeit Vizepräsidentin des Nationalrats ist, eine Reihe von Straftaten vor, darunter Verletzung des Amtsgeheimnisses und politischer Nachrichtendienst für einen fremden Staat.
Die Bernerin steht im Verdacht, Informationen aus der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates einer Lobbyistin übergeben und damit das Kommissionsgeheimnis verletzt zu haben. Die Lobbyistin soll die Dokumente ihrem Mandanten in Kasachstan weitergereicht haben.
Ob Markwalder und Müller von der Immunität geschützt bleiben, ist noch nicht definitiv entschieden. Die Rechtskommission des Ständerats entscheidet voraussichtlich am 1. September darüber. (whr/sda)