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Asylgesuche: Schweiz kann Menschen aus Syrien zurückschicken

Schweiz kann Asylsuchende aus Syrien wieder zurückschicken

17.04.2026, 11:5317.04.2026, 12:36

Asylsuchende aus Syrien können wieder in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden. Nach Aussetzen von Asylentscheiden im Dezember 2024 im Zusammenhang mit dem Sturz des Assad-Regimes wird das Staatssekretariat für Migration ab 1. Mai wieder über Gesuche entscheiden.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) habe die Lage in Syrien seit dem Sturz der Regierung von Bashar al-Assad am 8. Dezember 2024 eng verfolgt, heisst es in einer Mitteilung von Freitag. Zudem habe es im November 2025 eine Fact-Finding-Mission nach Syrien und in den Libanon durchgeführt. Basierend auf daraus gewonnen Erkenntnissen und anderen Informationen sei die Asylpraxis aktualisiert worden.

850 hängige Gesuche

Das SEM werde wieder jedes Asylgesuch im Einzelfall prüfen, heisst es weiter. Zurzeit geht das Staatssekretariat davon aus, dass nicht mehr in allen Regionen Syriens eine Situation allgemeiner Gewalt herrscht. Erstinstanzlich hängig sind derzeit 850 Gesuche.

Der Vollzug einer Wegweisung in diese Regionen könne angeordnet werden, wenn «begünstigende Umstände vorliegen und die Betroffenen bei einer Rückkehr nicht in eine existenzbedrohende Situation geraten».

Vorerst können wohl nur wenige zurückgeschickt werden

Angesichts der weiterhin schwankenden Sicherheitslage und der schwierigen wirtschaftlichen und humanitären Situation geht das SEM allerdings davon aus, dass diese «begünstigenden Umstände» bei vielen Asylsuchenden noch nicht gegeben sein werden.

Parallel dazu lanciert das Staatssekretariat für Migration ein Rückkehrhilfeprogramm für Personen, die freiwillig nach Syrien zurückkehren. Neben den Start- und Projekthilfen aus dem EU Reintegration Programme von Frontex von bis zu 2600 Euro pro Person wird ein zusätzlicher Schweizer Betrag von 1000 Franken pro Person ausgerichtet.

Nach Angaben des SEM sind im zweiten Halbjahr 2025 60 Personen mit Rückkehrhilfe aus der Schweiz nach Syrien zurückgekehrt.

Flüchtlingshilfe hält Wegweisungen für unzumutbar

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe begrüsste den Entscheid des Bundes, wieder über Asylgesuche zu entscheiden, hält Wegweisungen nach Syrien aber wegen Krieg, Gewalt und humanitärer Lage für unzumutbar, wie sie in einer Reaktion schrieb.

Hinzu komme, dass die Übergangsregierung selbst an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sei und nicht in der Lage scheine, die Bevölkerung vor der Gewalt anderer zu schützen. Es komme zu Tötungen, Folter sowie Entführungen und Verschwindenlassen. Viele Kinder würden aus Angst vor Entführungen nicht mehr zur Schule gehen.

Die Flüchtlingshilfe fordert daher «rasche und grosszügige Entscheide» nach 16 Monaten Sistierung. (sda)

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