In Gisikon LU wird die Bevölkerung nachts durch aufheulende Motoren gestört. In Rorschach SG ziehen einzelne Anwohner wegen des Lärms von der Hauptstrasse weg. Und in Frauenfeld TG nehmen Autoposer die Stadt in Beschlag. All diese Schlagzeilen fanden sich jüngst in den Zeitungen.
Autos und Töffs, die rasch beschleunigen und dadurch grossen Lärm verursachen, sind gerade in den Sommermonaten ein Problem, wie Polizeikorps bestätigen. Sie bleiben nicht untätig. Polizeien rücken bei Meldungen aus der Bevölkerung aus und führen regelmässig Kontrollen an neuralgischen Orten durch, um illegal getunte Fahrzeuge sicherzustellen. Doch das bedeutet viel Aufwand – und längst nicht immer können Autoposer im Nachgang geschnappt werden. «Die Nachweisbarkeit gestaltet sich als aufwendig und ressourcenintensiv», sagt eine Sprecherin der Zürcher Stadtpolizei.
Eine Lösung scheint nun in Griffbreite: der Lärmblitzer. Das Prinzip ist das gleiche wie bei den Radarfallen zur Geschwindigkeitsüberwachung – nur geht es eben um Lärm. Das Gerät misst dazu die Lautstärke der Verkehrsteilnehmer und löst ein Foto aus, wenn ein Fahrzeug gewisse Dezibel-Grenzwerte überschreitet. Mit dem Nummernschild könnte die Polizei anschliessend den Lärmsünder büssen. Mit Betonung auf dem Konjunktiv.
Denn in der Schweiz gibt es dafür noch keine rechtlichen Grundlagen. Als Folge eines parlamentarischen Vorstosses hat der Bund aber letzten Sommer in Genf ein Pilotprojekt durchgeführt. Ziel war es, Lärmblitzer auf ihre Alltagstauglichkeit zu testen – anhand des Modells «Hydra» aus Frankreich.
Jetzt liegen die Resultate vor. Fazit: Das System ist technisch ausgereift. Das Hydra-Radarsystem erlaube «eine genaue Identifizierung der übermässig lauten sowie unnötig Lärm verursachenden und damit vorschriftswidrigen Vorbeifahrten», heisst es im Bericht, den das Bundesamt für Umwelt (Bafu) in Auftrag gegeben hat. Die Feststellung gilt für Situationen im städtischen Umfeld mit Höchstgeschwindigkeiten zwischen 30 und 60 Kilometern pro Stunde. Getestet wurde auf vier Strassenabschnitten.
Die sehr lauten Fahrzeuge machten je nach Standort zwischen 0,2 und 1,5 Prozent des Gesamtverkehrs aus. Nimmt man einen Lärmgrenzwert von 80 Dezibel als Massstab, tappten auf einer viel befahrenen Genfer Verkehrsachse täglich zwischen 100 und 200 Fahrzeuge in die Radarfalle.
Eine deutliche Mehrheit der zu lauten Fahrzeuge waren Motorräder (70 Prozent), danach folgten Autos (17 Prozent) sowie Lastwagen und Busse (13 Prozent). Die hohe Zahl der Töffs sticht ins Auge: Jeder zehnte passierende Motorradfahrer wurde beim Testversuch in Genf geblitzt. Bezahlen sie im Fall einer Einführung der Lärmblitzer die Zeche?
Sophie Hoehn, Chefin der Sektion Strassenlärm des Bafu, relativiert: «Die meisten Motorradfahrer verhalten sich korrekt, indem sie unnötige Lärmspitzen vermeiden oder ihre Fahrzeuge nicht illegal modifizieren, um sie lauter zu machen. Die Studie hat gezeigt, dass 9 von 10 Töfffahrern eine rücksichtsvolle Fahrweise haben. Entscheidend ist somit das Verhalten, nicht die Fahrzeug-Typologie.»
Überspitzt ausgedrückt: Auch eine Harley-Davidson lässt sich leise fahren, derweil man sogar mit einer kleinen Vespa viel Lärm machen kann.
Der Bericht zum Pilotprojekt zeigt indes auch Tücken des Lärmblitzers auf. So ist das Gerät überfordert, wenn gleichzeitig zwei Fahrzeuge mit praktisch gleicher Lautstärke vorbeidüsen. In solchen Fällen meldet das System keinen Verstoss.
Eine oft geäusserte Kritik am Lärmblitzer betrifft ältere Automodelle, die für höhere Lärmgrenzwerte zugelassen wurden und deshalb auch bei normalem Fahrstil geblitzt werden könnten. Solche Fälle seien nicht auszuschliessen, heisst es im Bericht. Bei einer späteren Kontrolle der Foto- und Videoaufnahmen werde dies der Polizei jedoch auffallen. Die Nachkontrolle ist auch deshalb nötig, damit nicht etwa eine hupende Autofahrerin oder die Ambulanz gebüsst wird.
Trotz positivem Fazit: In der Schweiz gibt es für Lärmblitzer noch zwei grosse Hürden. Zum einen müsste das Gerät vom Eidgenössischen Institut für Metrologie homologiert werden. Zum anderen müsste das Bundesparlament die gesetzlichen Grundlagen für dessen Einsatz schaffen. Genau dies fordert Nationalrätin Gabriela Suter (SP/AG) in einer im Juni eingereichten Motion.
Notwendig wäre auf Gesetzesebene das Festlegen eines Dezibel-Grenzwertes und der Sanktionsmöglichkeiten. Die Studie zum Genfer Pilotprojekt empfiehlt die Schwelle von 82 Dezibel, wodurch gemäss den Testergebnissen etwa jedes 200. Fahrzeug im städtischen Gebiet zu laut führe. Zur Einordnung: Ab 85 Dezibel kann Lärm gesundheitsschädigend sein, ab 120 Dezibel wird die Schmerzschwelle erreicht. Was für einen allfälligen Einsatz von Lärmblitzern gelten soll, liegt nun in den Händen der Politik. (aargauerzeitung.ch/ear)
Warum solche Fahrzeuge überhaupt noch zugelassen werden können, ist mir allerdings auch ein Rätsel.