Schweiz
Auto

Autoposer sollen künftig mit Ausweisentzug bestraft werden können

Autoposer sollen künftig mit Ausweisentzug bestraft werden können

09.12.2022, 12:3209.12.2022, 13:01
Mehr «Schweiz»
Acht Wagen bei Jagd auf Autoposer im Aargau beschlagnahmt
Autoposer geben auch in Bundesbern zu reden.Bild: Kantonspolizei Aargau

Wer mit seinem Fahrzeug wiederholt absichtlich hohen Lärm erzeugt für mehr Aufmerksamkeit, soll härter bestraft werden können. Der Bundesrat sieht in der vom Parlament gewünschten Vorlage neu einen Ausweisentzug vor. Weitere Massnahmen sollen das Autoposing eindämmen.

Ersttäterinnen oder Ersttäter sollen lediglich verwarnt werden, schrieb der Bundesrat am Freitag zur Vernehmlassungseröffnung. Erst bei einer erneuten Widerhandlung innerhalb von zwei Jahren droht demnach Autoposern ein Führerausweisentzug von mindestens einem Monat.

Weiter schlägt der Bundesrat ein Verbot von Ersatzschalldämpfern für Fahrzeuge wie Motorräder vor, welche zu höheren Geräuschemissionen führen als ursprünglich verbaute Bauteile. Ebenso soll die Zulassung von entsprechend geänderten Fahrzeugen verboten werden. Werden bei Kontrollen wiederholt lärmrelevante Manipulationen festgestellt, sollen wiederkehrende amtliche Nachprüfungen verlangt werden können.

Ausserdem werden die rechtlichen Grundlagen für eine finanzielle Unterstützung von Kantonen geschaffen, welche ihre Verkehrslärmkontrollen intensivieren. Für die Unterstützung des Vollzugs wurden technische und rechtliche Abklärungen für den Einsatz von Lärmblitzern getroffen. Ob und bis wann zuverlässige Geräte zum ordentlichen Einsatz zur Verfügung stehen werden, lässt sich laut dem Bundesrat aber noch nicht abschätzen.

Keine Begrenzung auf Wohngebiete mehr

Die Massnahmen gegen unnötigen Verkehrslärm hatte das Parlament vorgeschlagen. Nebst den Manipulationen an Fahrzeugen - dem sogenannten Tuning - nahm in den vergangenen Jahren auch das Verhalten der Lenkenden - das Posing - stark zu und rückte so in den öffentlichen Fokus.

Bereits das geltende Recht sieht vor, dass Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer jede vermeidbare Belästigung der Bevölkerung zu unterlassen haben. Wer mit seinem Fahrzeug unnötigen Lärm verursacht, kann bereits heute verzeigt werden.

Mit der Revision wird die Liste der Fahrmanöver, die als Erzeugung von unnötigem Lärm gelten, nun erweitert und modernisiert, wie der Bundesrat schreibt. Entsprechendes Fahrverhalten soll überall und zu jeder Tageszeit als strafbare Belästigung gelten. Heute werden Verstösse «namentlich in Wohn- und Erholungsgebieten und nachts» sanktioniert.

Zudem wurden neue Ordnungsbussen-Tatbestände definiert. So werden beispielsweise Fahrzeugführende gebüsst, wenn sie den Motor unnötig aufheulen lassen.

Die Vernehmlassung zu den Änderungen im Strassenverkehrsgesetz und verschiedenen Verordnungen dauert bis am 23. März 2023.

(aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
70 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
stegiKnüller
09.12.2022 13:53registriert Dezember 2020
sehr gute Idee.
wer sich so pubertär aufführt, ist definitiv unreif für den Strassenverkehr.
9816
Melden
Zum Kommentar
avatar
Bikemate
09.12.2022 13:37registriert Mai 2021
Warum werde solche lauten Fahrzeuge zugelassen?
Technisch ist der Lärm nicht notwendig, und ein schöner Motorensound ist auch leise möglich. Dieses gepose ist einfach nur hochgradig lächerlich.
9014
Melden
Zum Kommentar
avatar
Jeminee
09.12.2022 13:46registriert August 2021
Einschränkung aber auch grad auf all die Harley Rappelkisten ausweiten. Da sind gewisse Autoposer ja grad angenehm dagegen..
8121
Melden
Zum Kommentar
70
Bericht: Tötungsdelikt in Basel 2024 war schwer zu verhindern

Das Tötungsdelikt in Basel vom 8. August 2024 hätte nur schwer verhindert werden können – es gab aber blinde Flecken bei der Behandlung des mutmasslichen Wiederholungstäters. Zu diesem Schluss kommt der am Dienstag veröffentlichte externe Untersuchungsbericht.

Zur Story