Es ist eine besonders massive Tempoüberschreitung, die die Regionalpolizei Brugg am Dienstagabend verzeigt hat: Ein 19-jähriger Schweizer ist kurz nach 22 Uhr mit 138 km/h statt der erlaubten 50 an einer Geschwindigkeitskontrolle an der Aargauerstrasse in Brugg vorbeigerast.
Die Patrouille stoppte den jungen Mann an seinem Wohnort im Bezirk Baden und nahm ihm auf der Stelle den Ausweis, den er auf Probe hatte, ab. Noch in der Nacht meldeten die Einsatzkräfte den Fall der zuständigen Staatsanwaltschaft Brugg, die umgehend eine Strafuntersuchung einleitete und den VW des Delinquenten beschlagnahmte.
Im Kanton Aargau gab es gemäss Polizeisprecher Roland Pfister im vergangenen Jahr 24 Fälle, die unter das neue Rasergesetz fallen. Insgesamt sind es bis dato 35. «Dazu gehören aber nicht nur Geschwindigkeitsübertretungen, sondern auch beispielsweise waghalsige Überholmanöver», präzisiert Pfister gegenüber watson.
Per Gesetz droht einem Raser eine Haftstrafe von mindestens einem bis maximal vier Jahre und ein Fahrausweisentzug von mindestens zwei Jahren (siehe Box). «Es dürfte einiges auf diesen jungen Mann zukommen», sagt Pfister. Was genau, wird – nach Eingang der Anklage durch die Staatsanwaltschaft – ein Gericht entscheiden. Vergleichbare Fälle haben aber gezeigt, dass die Freiheitsstrafen in der Regel bedingt ausgesprochen werden – je nach Vorstrafenregister.
(dwi)