Führerausweis entzogen
28.05.2014, 10:1428.05.2014, 11:29
Es ist eine besonders massive Tempoüberschreitung, die die Regionalpolizei Brugg am Dienstagabend verzeigt hat: Ein 19-jähriger Schweizer ist kurz nach 22 Uhr mit 138 km/h statt der erlaubten 50 an einer Geschwindigkeitskontrolle an der Aargauerstrasse in Brugg vorbeigerast.
Die Patrouille stoppte den jungen Mann an seinem Wohnort im Bezirk Baden und nahm ihm auf der Stelle den Ausweis, den er auf Probe hatte, ab. Noch in der Nacht meldeten die Einsatzkräfte den Fall der zuständigen Staatsanwaltschaft Brugg, die umgehend eine Strafuntersuchung einleitete und den VW des Delinquenten beschlagnahmte.
Weniger Unfälle dank Rasergesetz
Auf massive Tempoüberschreitungen steht
nach den Rasergesetzen (seit Anfang 2013) eine Freiheitsstrafe von mindestens einem bis maximal vier Jahren. Ausserdem wird der Führerausweis für mindestens zwei Jahre entzogen. Fahrzeuge von Rasern werden eingezogen. Der Erlös fällt an den Staat.
Das
Bundesamt für Strassen meldete im März dieses Jahres 269 Verkehrsopfer für das Jahr 2013. Das sind 70 Personen weniger als im Jahr 2012. Roadcross Schweiz nahm das als Beleg für die Wirksamkeit der Rasergesetze: So sei der Anteil an durch Geschwindigkeitsunfälle getöteten Personen um 21 Prozent zurückgegangen.
35 Raserfälle im Aargau
Im Kanton Aargau gab es gemäss Polizeisprecher Roland Pfister im vergangenen Jahr 24 Fälle, die unter das neue Rasergesetz fallen. Insgesamt sind es bis dato 35. «Dazu gehören aber nicht nur Geschwindigkeitsübertretungen, sondern auch beispielsweise waghalsige Überholmanöver», präzisiert Pfister gegenüber watson.
Per Gesetz droht einem Raser eine Haftstrafe von mindestens einem bis maximal vier Jahre und ein Fahrausweisentzug von mindestens zwei Jahren (siehe Box). «Es dürfte einiges auf diesen jungen Mann zukommen», sagt Pfister. Was genau, wird – nach Eingang der Anklage durch die Staatsanwaltschaft – ein Gericht entscheiden. Vergleichbare Fälle haben aber gezeigt, dass die Freiheitsstrafen in der Regel bedingt ausgesprochen werden – je nach Vorstrafenregister.
(dwi)
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