Julius Bär hat im Steuerstreit mit den USA eine definitive Einigung erzielt. Die Bank schloss mit dem US-Justizministerium eine Vereinbarung ab, wie Julius Bär in der Nacht auf Freitag mitteilte. Die Busse beträgt 547,25 Millionen Dollar.
Charges Against Bank Julius Baer w/ Prosecution Agreement Requiring Payment of $547M, as well as Pleas of 2 Bankers https://t.co/ELlMsLca2j
— Justice Department (@TheJusticeDept) 4. Februar 2016
Julius Bär gab den Abschluss der Vereinbarung, eines Deferred Prosecution Agreement, in der Nacht auf Freitag bekannt. Sie spricht in ihrem Communiqué zudem von «wichtigen Fortschritten», welche zwei Mitarbeiter erzielt hätten, die in den USA angeklagt seien. Details dazu nannte die Bank nicht.
Laut der Nachrichtenagentur AP erklärten sich die zwei Banker am Donnerstag vor Gericht schuldig, US-Steuerzahlern beim Verstecken von Einkommens- und Vermögenswerten geholfen zu haben. Die zwei Männer hätten den Behörden ihre Kooperation zugesichert.
Auch die Anwälte der Bank sicherten laut AP vor Gericht die Kooperation des Unternehmens zu. Die Bank muss demnach bis im Februar 2019 für allfällige Gerichtsverfahren in den USA Dokumente und Zeugen bereitstellen. Zudem muss sie die US-Konten schliessen. Das US-Geschäft hat die Bank unterdessen allerdings schon aufgegeben.
Bankchef Boris Collardi bezeichnete die Bereinigung der «bedauerlichen Altlast» in der Mitteilung als wichtigen Meilenstein für das Unternehmen. «Der erzielte Vergleich beendet eine lange Phase der Unsicherheit.» Nun könne sich Julius Bär wieder ganz auf die Zukunft und das Geschäft konzentrieren.
Die Bank hatte bereits Ende Jahr eine Grundsatzeinigung mit den US-Behörden getroffen. Sie hatte auch Rückstellungen für die Busse gebildet. Diese drückten erheblich auf das Geschäftsresultat vom vergangenen Jahr. Die Julius-Bär-Gruppe musste einen Gewinneinbruch von fast 70 Prozent auf 123 Millionen Franken hinnehmen.
Nach Ankündigung der Vereinbarung gab die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) in der Nacht bekannt, dass sie Julius Bär wegen ihres US-Geschäfts gerügt hatte. Die Bank habe Aufsichtsrecht verletzt. Das Verfahren sei 2010 und 2011 geführt worden und die Bank habe die verlangten Massnahmen umgesetzt, so dass das Verfahren im November 2011 abgeschlossen worden sei.
Die FINMA warf der Bank unter anderem vor, US-Kunden von der UBS übernommen zu haben, als 2008 deren Probleme mit den US-Behörden begannen. Damit sei die Bank erhebliche Risiken eingegangen, ohne diese abzuklären. Anstoss nahm die FINMA auch an den «fehlenden Kontrollen» sowie «einem problematischen Anreizsystem». (kad/sda)