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Sportwetten geraten in Basel-Stadt ins Visier von Basel-Stadt

Sportwetten Swisslos
In Basel-Stadt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen mutmasslicher Geldwäscherei bei Sportwetten.Bild: Swisslos

Sportwetten: Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ermittelt wegen mutmasslicher Geldwäscherei

22.08.2025, 11:5422.08.2025, 11:54
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Sporttipp-Automaten von Swisslos findet man in diversen Bars oder beim Kiosk. Tippen kann man auf alles, was mit Sport zu tun hat: Wer gewinnt das Spiel? Wer schiesst das nächste Tor?

Die Wetten sind komplett anonym. Im Gegensatz zum Online-Angebot muss man bei den Automaten keinen Ausweis angeben oder scannen. Genau diese Anonymität wurde jedoch ausgenutzt, wie Recherchen des SRF zeigen.

Die Staatsanwaltschaft von Basel-Stadt bestätigt, dass sie mehrere Strafverfahren wegen Unregelmässigkeiten bei Swisslos-Sportwetten führt. Im Fokus dieser stehen private Betreiber der Wettstellen. Der Vorwurf: Die Betreiber sollen selbst Wetten abgeschlossen haben.

Der Direktor der interkantonalen Geldspielaufsicht Manuel Richard sagt, dass auch wegen Geldwäscherei ermittelt werde. Es sei mutmasslich mit gewaschenem Geld gewettet worden, dabei habe man eine Quittung für die Gewinne erhalten.

Roger Fasnacht, Direktor von Swisslos und Betreiber der Automaten, wusste laut eigenen Angaben nichts von diesem Vorgehen. Die privaten Betreiber hätten eine Lücke im System der Automaten ausgenutzt, diese sei mittlerweile geschlossen worden.

Weitere Massnahmen gefordert

Die Aufsichtsbehörde der interkantonalen Geldaufsicht (Gespa) fordert weitere Massnahmen. Diese würden ein Wett-Verbot für Betreiber von Verkaufsstellen beinhalten. Fasnacht lehnt diese jedoch ab. Er sagt, ein solches Verbot wäre kaum umsetz- und überprüfbar. Denn es könne mithilfe von Strohmännern einfach umgangen werden.

Ebenfalls uneinig sind sich Swisslos und die Gespa bei der Anonymität der Wettenden. Diese sei ein Risiko, wie die Gespa findet. Swisslos hingegen hält eine Identifikationspflicht für unverhältnismässig.

Die Gespa kann der Swisslos weder eine Identifikationspflicht noch ein Spielverbot für die Betreiber aufzwingen. Deshalb und wegen des Verdachts auf Geldwäscherei habe man die Aufsicht des Bundesamtes für Justiz eingeschaltet, die nun prüft, ob die zurzeit bestehenden Regulierungen ausreichen. (nib)

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