Die Sterbehelferin Erika Preisig muss nicht wegen vorsätzlicher Tötung hinter Gitter. Das Baselbieter Strafgericht hat sie am Dienstag wegen Verstössen gegen das Heilmittelrecht zu 15 Monaten bedingt und 20'000 Franken Busse verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung in mittelbarer Täterschaft gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Die 61-jährige Ärztin Preisig ist Kopf der Sterbehilfeorganisationen Lifecircle/Eternal Spirit.
Preisig hatte 2016 eine psychisch kranke Frau in den Tod begleitet, ohne zuvor ein unabhängiges Fachgutachten zu deren Urteilsfähigkeit einzuholen. Die Staatsanwaltschaft liess post mortem ein Aktengutachten erstellen, und dieses attestierte der Verstorbenen eine schwere Depression; sie sei nicht urteilsfähig gewesen. (sda)
Sterbehilfe ist noch immer ein Tabuthema, dabei sollte dies - genau wie die Geburtshilfe - klar geregelt sein.
Leben in die Welt setzen darf jeder, ohne Prüfung, Attest oder Bescheinigung. Es wird Zeit auch das Sterben gleichberechtig zu behandeln, sofern der freie Wille nachweisbar ist, was ja i. d.r kein Problem darstellt.