Schweiz
Gesundheit

Sterbehelferin Erika Preisig wegen Medikamentverstössen verurteilt

Sterbehelferin Erika Preisig muss nicht wegen vorsätzlicher Tötung ins Gefängnis

09.07.2019, 14:2109.07.2019, 14:28
epa07509565 Erika Preisig, plaintiff and German doctor, attends an oral hearing examining a section of the German Criminal Code on 'commercial assistance of suicide' at the Constitutional Co ...
Erika Preisig.Bild: EPA/EPA

Die Sterbehelferin Erika Preisig muss nicht wegen vorsätzlicher Tötung hinter Gitter. Das Baselbieter Strafgericht hat sie am Dienstag wegen Verstössen gegen das Heilmittelrecht zu 15 Monaten bedingt und 20'000 Franken Busse verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung in mittelbarer Täterschaft gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Die 61-jährige Ärztin Preisig ist Kopf der Sterbehilfeorganisationen Lifecircle/Eternal Spirit.

Preisig hatte 2016 eine psychisch kranke Frau in den Tod begleitet, ohne zuvor ein unabhängiges Fachgutachten zu deren Urteilsfähigkeit einzuholen. Die Staatsanwaltschaft liess post mortem ein Aktengutachten erstellen, und dieses attestierte der Verstorbenen eine schwere Depression; sie sei nicht urteilsfähig gewesen. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Finma genehmigt ersten Schweizer Bitcoin-ETF
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma gibt grünes Licht für den ersten direkt in Bitcoins investierenden Publikumsfonds. Die Aufsichtsbehörde geht davon aus, dass dieser Entscheid den Anlegerschutz erhöht, betont aber auch gleichzeitig das mit Bitcoin-Investitionen verbundene Risiko.
Zur Story