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Über 14 Jahre Gefängnis in Basler Vergewaltigungsprozess

Der Erweiterungsbau Baesslergut II in Basel am Donnerstag, 18. Dezember 2019. Der Kanton Basel-Stadt hat mit dem Neubau 78 Plaetze fuer Strafvollzug-Inhaftierte geschaffen. (KEYSTONE/Georgios Kefalas)
Ein 27-Jähriger wurde in Basel wegen Sexualdelikten verurteilt. (Symbolbild)Bild: KEYSTONE

Über 14 Jahre Gefängnis in Basler Vergewaltigungsprozess

14.08.2025, 11:2714.08.2025, 13:33
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Das Strafgericht Basel-Stadt hat am Donnerstag einen 27-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und drei Monaten verurteilt. Es erachtete ihn im Grundsatz für schuldig gemäss Anklage.Das Strafgericht Basel-Stadt hat am Donnerstag einen 27-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und drei Monaten verurteilt. Es erachtete ihn im Grundsatz für schuldig gemäss Anklage.Der Spanier wird sich einer strafbegleitenden psychiatrischen Massnahme unterziehen müssen und wird für 15 Jahre des Landes verwiesen. Den Opfern der ihm angelasteten Sexualdelikte wird er Genugtuungen von je 20'000 Franken bezahlen müssen.«Die Mitglieder dieses Gerichts haben noch nie einen so schwerwiegenden Fall von Sexualdelikten beurteilen müssen», sagte Roland Strauss, Präsident der Fünferkammer des Strafgerichts. Deshalb halte man das Strafmass für «absolut angemessen».Die Staatsanwaltschaft hatte den nun Verurteilen vor Gericht gebracht, weil er im Dezember 2023 eine Frau auf einer öffentlichen WC-Anlage auf der Claramatte in Basel «grausam vergewaltigt» hat. Nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft beging er im August 2024 eine ähnliche Tat in der Wohnung eines anderen Opfers.

Der Spanier wird sich einer strafbegleitenden psychiatrischen Massnahme unterziehen müssen und wird für 15 Jahre des Landes verwiesen. Den Opfern der ihm angelasteten Sexualdelikte wird er Genugtuungen von je 20'000 Franken bezahlen müssen.

«Die Mitglieder dieses Gerichts haben noch nie einen so schwerwiegenden Fall von Sexualdelikten beurteilen müssen», sagte Roland Strauss, Präsident der Fünferkammer des Strafgerichts. Deshalb halte man das Strafmass für «absolut angemessen».

Die Staatsanwaltschaft hatte den nun Verurteilen vor Gericht gebracht, weil er im Dezember 2023 eine Frau auf einer öffentlichen WC-Anlage auf der Claramatte in Basel «grausam vergewaltigt» hat. Nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft beging er im August 2024 eine ähnliche Tat in der Wohnung eines anderen Opfers.

Schuldsprüche bei Sexualdelikten

Das Gericht befand ihn in der Hauptsache der mehrfachen, teilweise versuchten Vergewaltigung und mehrfachen sexuellen Nötigung bei grausamem Vorgehen für schuldig. Es erachtete die Aussagen der beiden Opfer als glaubhaft und stellte, wie die Staatsanwaltschaft, auf sie ab.

In beiden Fällen habe der 27-Jährige «krass egoistisch und brutal zur Befriedigung seiner Lust» gehandelt und «keinerlei Rücksicht auf die Opfer genommen». Die Gewaltanwendung ging weit darüber hinaus, was nötig gewesen wäre, um die Opfer zur Erduldung der sexuellen Handlungen zu zwingen, befand die Fünferkammer.

Zum Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung während der zweiten Tat stellte das Gericht das Verfahren jedoch wegen Verletzung des Anklageprinzips ein. Die Staatsanwaltschaft habe die Umstände, wie die Schnittverletzungen in der Nähe des Halses des Opfers entstanden sind, nicht ausreichend genau beschrieben.

Ebenfalls im zweiten Fall gab es einen Freispruch vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens. Die Staatsanwaltschaft klagte an, dass der Mann dem Opfer Mund und Nase zugehalten und es so am Atmen gehindert habe. Das Opfer hatte aber angegeben, nicht bewusstlos geworden zu sein. Das Gericht erkannte keine lebensbedrohliche Situation.

Massive Schädigung der Opfer

Weiter im zweiten Fall gab es einen Schuldspruch wegen Hausfriedensbruchs. Der Beurteilte habe sich vermummt und das Opfer «in seiner Wohnung überfallen». Die Frau wolle deswegen umziehen, was aber aufgrund ihrer finanziellen Situation schwierig sei.

Laut dem Gericht wurden beide Opfer massiv körperlich und vor allem psychisch geschädigt. Beide Frauen müssen immer noch psychiatrische Unterstützung in Anspruch nehmen und ihr Sicherheitsgefühl ist zerstört worden, wie es während der Urteilsverkündung hiess.

Dass die Schuldfähigkeit des Beurteilten im zweiten Fall wegen des Konsums von Alkohol, Kokain und Medikamenten eingeschränkt war, glaubte das Gericht indes nicht. Mit der Vermummung seines Gesichts habe er zumindest eine kurzfristige Planung zur Schau gestellt und es gäbe keine Anzeichen für eine Beeinträchtigung.

Weiter erachtete das Gericht die Befunde des psychiatrischen Gutachtens, das dem Beurteilten eine dissoziale Persönlichkeitsstörung attestiert, für schlüssig. Ohne «sachdienliche Behandlung» bestehe ein hohes Rückfallrisiko. Auch weil er erst 27 Jahre alt ist, verhängte es zusätzlich eine ambulante psychiatrische Massnahme.

Strafe leichter als von Anklage gefordert

Der Spanier hat Katalogstraftaten begangen und es liegt kein Härtefall vor, urteilte das Gericht weiter. Deshalb wurde er mit einem Landesverweis von 15 Jahren belegt. Er stelle eine «grosse Gefahr für die öffentliche Sicherheit» dar.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren und acht Monaten gefordert, dies mit Schuldspruch zur versuchten vorsätzlichen Tötung. Die Verteidigung hatte einen Freispruch bei der ersten Tat verlangt und eine dreijährige Freiheitsstrafe mit acht Jahren Landesverweis gefordert.

Vom Vorwurf des Diebstahls eines Motorrads wurde er freigesprochen. Wegen damit begangenen Strassenverkehrsdelikten wurde seine Strafe aber um einen Monat erhöht. Wegen weiteren Übertretungen im Strassenverkehr und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz gab es eine Busse von 500 Franken.

Zudem wurden ihm Verfahrenskosten von über 57'000 Franken und eine Urteilsgebühr von 10'000 Franken auferlegt. Schadenersatzforderungen wurden im Grundsatz gutgeheissen und auf den Zivilweg verwiesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann von allen Parteien angefochten werden. Bis zum Erwachsen der Rechtskraft gilt die Unschuldsvermutung. (sda)

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6 Kommentare
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Ja genau
14.08.2025 13:10registriert April 2022
Richtig so. Und in Zukunft für solche Straftaten immer so hohe Strafen.
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