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Basler Staatsanwaltschaft hält an Strafen für Ex-Hells Angel fest

Basler Staatsanwaltschaft hält an Strafen für Ex-Hells Angel fest

17.11.2025, 11:1317.11.2025, 17:51
Mitglieder der Hells Angels gehen in das Gerichtsgebaeude, vor dem Prozess um die Auseinandersetzung der Motorradclubs Hells Angels und Bandidos, am Montag, 30. Mai 2022 in Bern. (KEYSTONE/Stringer)
Der ehemalige Hells Angel hatte Berufung gegen ein letztjähriges Urteil des Strafgerichts eingelegt. (Symbolbild)Bild: keystone

Die Basler Staatsanwaltschaft und der Opferanwalt haben am Montag beim Berufungsprozess gegen einen ehemaligen Hells Angel das Strafmass der Vorinstanz bekräftigt. Dem 38-Jährigen werden unter anderem Vergewaltigung und sexuelle Nötigung sowie sexuelle Handlungen mit Kindern vorgeworfen.

«In keinem Moment dachte er nach, was seine Handlungen mit meiner Klientin macht - er genoss es, ein 14-jähriges Mädchen zu dominieren und dazu war ihm jedes Mittel recht», sagte der Anwalt der Privatklägerin in seinem Plädoyer vor dem Basler Appellationsgericht. Die Jugendliche habe aufgrund ihres Alters und des Machtgefälles zwischen ihr und dem weit älteren Beschuldigten die Gefahr nicht kommen sehen.

Auch die Staatsanwältin verteidigte in ihrem Plädoyer das Strafmass des Vorinstanz. Der erhalten Chatverlauf zwischen dem Beschuldigten und dem Mädchen spreche Bände. Selten sei dem Gericht eine derart ausführliche Dokumentation vorgelegen.

Das Strafgericht hatte den ehemaligen Hells Angel letztes Jahr wegen der genannten sowie weiteren Delikten zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Der Verurteilte legte Berufung ein. Ihm wird vorgeworfen, die 14-Jährige unter Androhung einer Veröffentlichungen von Nacktvideos zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.

Verteidiger fordert Freisprüche

Der Verteidiger des Beschuldigten forderte hingegen Freisprüche von den meisten Anklagepunkten. Die harten Strafstandbestände sah er als nicht erstellt an. Er plädierte vor dem Appellationsgericht für eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die bereits abgegolten wäre. Lediglich die Strafbestände Widerhandlung gegen das Waffengesetz sowie gegen das Geldspielgesetz, dort aber nur in Gehilfenschaft, sah er in seinem Plädoyer als erstellt an.

Der Anwalt des Beschuldigten hielt fest, dass es nicht bewiesen sei, dass der Geschlechtsverkehr unter Androhung stattgefunden habe. Nicht die Angst vor der Veröffentlichung der Videoaufnahmen, sondern Gegenleistung wie Geld oder Geschenke seien im Vordergrund gestanden.Zum Anklagepunkt der sexuellen Handlungen mit Kindern sagte der Verteidiger, dass sich die Jugendliche als 16-Jährige ausgegeben habe. Sein Mandant habe trotz Nachfrage das wahre Alter nicht für möglich gehalten. Die Staatsanwältin hielt dagegen, dass gerade weil Mädchen oft schwer einzuschätzen seien, er das Alter hätte überprüfen müssen.Freisprüche forderte der Verteidiger auch vom Strafbeständen der Geldwäscherei wie auch von der Bestechung und Begünstigung. Der Beschuldigte soll im Untersuchungsgefängnis bezahlten Sex mit einer Aufseherin gehabt haben. Eine Bestechung liege nicht vor, wenn bloss ein Angebot angenommen werde, hielt der Verteidiger fest.

Keine Aussagen zu Vermögen und Yakins Uhren

Die Gerichtspräsidentin konfrontierte den ehemaligen Hells Angel mit seinen Vermögensverhältnissen. Sie fragte ihn, wie er beinahe ohne Einkommen zu seinem luxuriösen Lebensstil, den teuren Marken und den hohen sichergestellten Bargeldbeträgen gekommen sei. Der angeklagte 38-Jährige machte von einem Aussagenverweigerungsrecht Gebrauch.

Auch zu den Geldzahlungen des Schweizer Nationaltrainers Murat Yakin für Luxusuhren wollte er nichts sagen. Der Verteidiger sagte daraufhin, dass sein Mandant den Geldbetrag für zwei Rolex-Uhren für Yakin bei sich zuhause gelagert habe. Der Nati-Trainer sei kein Strohmann für seinen Uhrenhandel gewesen. Nach dem Urteil der Vorinstanz erhielt Yakin die zwei beim Beschuldigten gefundenen Uhren zurück.

Der Prozess ist auf mehrere Tage angelegt. Das Appellationsgericht wird das Urteil am Montag, 24. November verkünden. Es gilt die Unschuldsvermutung. (sda)

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