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Brasilianer schlug Kellnerin mit Bierglas fast zu Tode – nun muss er die Schweiz verlassen

Brasilianer schlug Kellnerin mit Bierglas fast zu Tode – nun muss er die Schweiz verlassen

Ein 28-jähriger Brasilianer, der wegen versuchter Tötung verurteilt worden ist, muss nach Ende seiner Gefängnisstrafe die Schweiz verlassen. Obwohl er mit einer Schweizerin verheiratet ist und einen Sohn hat. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen die Ausweisung abgewiesen.
17.01.2017, 18:2919.01.2017, 08:59
Philipp Zimmermann / Nordwestschweiz
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ZU DEN ZAHLEN ZUM BIERKONSUM IM BRAUJAHR 2014/15 STELLEN AM MONTAG, 16. NOVEMBER 2015, FOLGENDES ARCHVBILD ZUR VERFUEGUNG - Ein Glas Bier wird in einem Restaurant gezapft, am Mittwoch, 27. September 2 ...
Mit einem Bierglas schlug der Täter fast eine Kellnerin zu Tode.Bild: KEYSTONE

In den frühen Morgenstunden des 9. Januar 2011 nahm das Verhängnis seinen Lauf: Ein damals 22-jähriger Brasilianer schlug in einer Basler Bar dem Wirt ohne Vorwarnung und mit voller Wucht ein Bierglas auf den Kopf ein. Auf eine Kellnerin, die am Boden kauerte und die er für den fliehenden Wirt hielt, schlug er gleich mehrfach mit dem zerbrochenen Bierglas ein. Hätte nicht ein anderer Gast den Täter gestoppt, hätte dieser weiter zugeschlagen. So verliess er das Lokal, ohne sich um die Opfer zu kümmern.

Versuchte Tötung

Das Strafgericht des Kantons Basel-Stadt verurteilte ihn wegen versuchter Tötung (der Kellnerin) und versuchter schwerer Körperverletzung in Notwehrexzess (gegen den Wirt) zu einer Gefängnisstrafe von 4½ Jahren. Dass die Serviertochter mit dem Leben davon gekommen sei und auch keine grösseren Schäden mit Langzeitfolgen davongetragen habe, seit nur dem Zufall zu verdanken, begründet das Gericht sein Urteil. Das Basler Appellationsgericht und das Bundesgericht wiesen die Beschwerden des Schlägers ab.

Das war nicht das einzige Mal, bei dem der Brasilianer in Konflikt mit dem Gesetz kam: So bedrohte er seine Schweizer Gattin mit dem Tode. Im Januar 2013 wurde er vorübergehend aus der ehelichen Wohnung weggewiesen und erhielt ein Kontaktverbot auferlegt. Im April 2013 schlug er einen gläsernen Halbliter-Bierhumpen gegen den Kopf eines Mannes. Das Strafgericht Basel-Stadt verurteilte ihn deswegen im Juni 2015 wegen Raufhandels und einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand zu 12 Monaten Gefängnis. Der Brasilianer bestreitet die Tat nicht, legte aber Berufung ein und beruft sich auf Notwehr. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.

Limitierte Deutschkenntnisse und Sozialhilfe

Seit Juli 2014 sitzt der Schläger seine Freiheitsstrafe ab. Vier Monate später entschied das Amt für Migration des Kantons Basel-Landschaft, seine Aufenthaltsbewilligung nicht mehr zu verlängern. Begründung: Er habe sich nicht in der Schweiz integrieren können und ein Gewaltverbrechen begangen. Dazu kommt: Seine Deutschkenntnisse sind limitiert. Geld verdient hat er nur mit Gelegenheitsarbeiten auf temporärer Basis. Die längste Anstellung dauerte gerade mal zwei Wochen.

Das Amt konstatierte zwar, dass für den Brasilianer wegen seiner Ehe mit einer Schweizerin und einem gemeinsamen Sohn (3) ein gewichtiges privates Interesse bestehe, in der Schweiz bleiben zu können. Und sie die familiären Beziehungen nach seiner Ausreise nur unter erschwerten Bedingungen leben können. Das öffentliche Sicherheitsinteresse überwiege aber. Von dem Brasilianer gehe eine potenzielle Gefahr aus. Während Jahren war er auf Sozialhilfe angewiesen.

Dagegen zog die heute wiedervereinte Familie des Brasilianers, der erst 18 Monate vor der ersten Gewalttat im Alter von 20 Jahren in die Schweiz gekommen war, vor Bundesgericht. Der Eingriff in das Familienleben sei diskriminierend, willkürlich und unverhältnismässig, und das Kindesinteresse nicht hinreichend berücksichtigt worden, argumentiert sie. Die Ehefrau hat während der Ehe eine Lehrer-Ausbildung absolviert.

Zu Hause dank elektronischer Fussfessel

Der Brasilianer kann frühestens im Mai 2017 bedingt aus der Haft entlassen werden. Seit dem 8. September 2016 kann er seine Strafe in Form mit einer elektronischen Fussfessel zu Hause absitzen («Electronic Monitoring»). Vier Tage später schloss er einen Arbeitsvertrag mit einer Firma ab. Das wies das Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt ebenso an wie dass er sich einer Suchtberatung zu unterziehen und keinen Alkohol mehr konsumieren dürfe.

Jetzt auf

Das Bundesgericht hat die Familie nun aber abblitzen lassen. Es stützt die Interessenabwägung der Vorinstanz. Es hält auch einmal mehr fest, dass beim Familiennachzug ein Widerrufsgrund vorliegt, wenn die ausländische Person – wie in diesem Fall – zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wird. Es hält zudem fest, dass eine Rückfallgefahr nicht auszuschliessen ist, auch wenn der Beschwerdeführer sich im Strafvollzug korrekt verhalten hat und vom Vollzug mit «Electronic Monitoring» profitieren könne.

Urteil: 2C_870/2016 (aargauerzeitung.ch)

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19 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Yolo
17.01.2017 19:18registriert Mai 2015
Ist hart, aber gerecht. Wer sich nicht integriert, soll gehen und das sage ich als eher Linker.
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Amboss
17.01.2017 21:00registriert April 2014
Ich staune immer bei solchen Fällen.
Sich integrieren, anständig verhalten, arbeiten und vor allem Deutsch lernen, dies schaffen Typen wie dieser Brasilianer nicht.
Aber mit unserem Justizapparat, da kommen sie problemlos zurecht.

Ist doch irgendwie seltsam...


Gut hat das Bundesgericht so entschieden
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Lord_Mort
17.01.2017 20:10registriert Oktober 2015
Kann mir jemand, der im juristischen Umfeld arbeitet, erklären was Notwehrexzess bedeutet, bzw. wieso er deswegen verurteilt wurde? Kommt dies zu Stande, weil der Täter Notwehr als Grund angegeben hat? (im Text hiess es ja, der Täter habe ohne Grund den Wirt angegriffen.) Vielleicht habe ich was falsch verstanden, aus dem Artikel wurde ich leider nicht schlauer. 😁 Danke für eure Bildungshilfe! 😉 http://😉😉😉
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