In einem Zwangsehe-Prozess vor dem baselstädtischen Strafgericht ist ein türkischstämmiger Vater zu 3,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 48-jährige Schweizer Staatsbürger hatte seine zwei Töchter mit physischer und psychischer Gewalt drangsaliert.
Der Mann lebt seit rund 30 Jahren in der Schweiz; den roten Pass hat er seit der Heirat mit einer Schweizerin. Vor Gericht ging es um verschiedene Delikte, die mit der unfreiwilligen Heirat der älteren Tochter 2012 begannen, wie die zuständige Strafgerichtspräsidentin Angaben der «Basler Zeitung» vom Mittwoch bestätigte.
Der Tatbestand der vollendeten Zwangsheirat ist seit 2013 im Schweizer Strafgesetz, mit einer Maximalstrafe von fünf Jahren. Bezogen auf die ältere Tochter war dieser Vorwurf für das Gericht jedoch nicht ausreichend belegt, weshalb der Vater davon in dubio freigesprochen wurde. Schuldsprüche gab es hingegen wegen weiterer Delikte wie Körperverletzungen und Nötigung.
Der Vater hatte der älteren Tochter gegen deren Willen einen Ehemann ausgesucht. Dieser schlug sie später, und die Tochter wollte sich scheiden lassen. Dies wiederum lehnte der Vater ab, und er setzte die ältere Tochter unter massiven Druck und wandte Gewalt an.
Bezogen auf die jüngere Tochter wurde der Vater – wie angeklagt – der versuchten Zwangsheirat schuldig gesprochen. Laut der Gerichtspräsidentin war hier die Beweislage klar, unter anderem mit Aussagen von Lehrern. Der muslimische Vater hatte mit Gewalt seine Tochter zu einer ihm genehmen Lebensweise zwingen wollen.
Die jüngere Tochter hatte via Facebook einen Türken in Italien kennengelernt und mit ihm Kontakt aufgenommen. Diese Eigeninitiative der Tochter akzeptierte der Vater gar nicht und wurde erneut gewalttätig. Der Mann wollte die Frau heiraten, was sie dann aber ablehnte, nachdem er sie bedrängte und zu vergewaltigen versuchte.
Das Gericht verurteilte neben dem Vater denn auch die beiden Partner der Töchter, beides Türken mit Jahrgang 1993: Der Ehemann der Älteren, der seit 2013 in der Schweiz lebt, erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten plus eine Busse von 1000 Franken wegen häuslicher Gewalt, namentlich Gefährdung des Lebens und Tätlichkeiten.
Der zeitweise Freund der jüngeren Tochter, der seit 2014 in der Schweiz ist, wurde mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten härter bestraft. Er erhielt Schuldsprüche unter anderem wegen versuchter Vergewaltigung, versuchter Zwangsheirat und Drohungen. Wegen Fluchtgefahr war er 2015 in Haft genommen worden.
Die Schuldsprüche samt Strafen sind noch nicht rechtskräftig. Im Fall des Vaters folgt eine schriftliche Urteilsbegründung. Im Übrigen waren Recherchen der Gerichtspräsidentin und der Gerichtsschreiberin nach einschlägigen Schweizer Urteilen ergebnislos geblieben. Offenbar handelt es sich um einen Präzedenzfall.
Die beiden Töchter waren 2015 gemeinsam vor dem Gewaltregime des Vaters geflüchtet. Sie leben heute versteckt und ohne Kontakt zu Mutter und Geschwistern. (sda)