Das Basler Appellationsgericht hat im Berufungsprozess um den Mordfall an einem siebenjährigen Knaben das Urteil des Strafgerichts von 2020 weitgehend bestätigt. Eine Seniorin hatte 2019 in Basel einen Primarschüler auf dem Schulweg mit einem Messer erstochen. Da die Täterin schuldunfähig ist, wird sie verwahrt.
Damit hat das Gericht die Berufung der Verurteilten abgewiesen. Die Forderungen der Eltern hingegen hat das Appellationsgericht mehrheitlich gutgeheissen. Sie betreffen einen Schadenersatz von 12'447 Franken und eine Genugtuung von 123'666 Franken zugunsten der Familie des getöteten Buben. Das Strafgericht hatte beide Geldforderungen noch abgewiesen.
Das Basler Strafgericht hatte im August 2020 eine damals 76-jährige Seniorin wegen Mordes verurteilt. Da sie aus psychischen Gründen «schuldunfähig» sei, soll sie verwahrt werden. Die Verwahrung schien dem Strafgericht die beste Massnahme, weil die Seniorin in ihrem «Wahn» weitere Gewaltdelikte begehen könnte.
Gegen das Urteil des Basler Strafgerichts vom August 2020 hatten sowohl die Familien des getöteten Buben sowie die Verurteilte rekurriert. (aeg/sda)