Das Basler Strafgericht hat am Donnerstag einen 35-jährigen Mann wegen mehrfacher Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 6.5 Jahren verurteilt. Der Burundier erhält zudem einen Landesverweis von 12 Jahren sowie einen Eintrag ins Schengener Informationssystem. Er muss auch eine Genugtuung von 15'000 Franken an das Opfer bezahlen.
«Es war nicht Hexerei, die hier am Werk war, es war ein Mensch aus Fleisch und Blut», sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsverkündung. Er nahm damit Bezug auf mehrere Aussagen des Beschuldigten. Dieser hatte am Vortag gesagt, er könne sich nicht an die Taten erinnern und dass die Beweise gegen ihn «Zauberei» seien.
Gestützt auf DNA-Proben im Intimbereich des Opfers, Aufnahmen von Überwachungskameras, mehrere Zeugenaussagen und einen Fingerabdruck kam das Gericht zum Schluss, dass der Verurteilte im Februar 2023 in der Toilettenanlage im Veloparking beim Bahnhof SBB eine angetrunkene Frau vergewaltigte.
Der Beschuldigte habe dabei besonders rücksichtslos und gefühlskalt gehandelt. Er habe die Situation ausgenutzt, um sich gleich mehrmals an einem Opfer zu vergehen, das sich kaum wehren konnte, sagte der Gerichtspräsident.
Obschon die Frau stark alkoholisiert war, habe sie sich mehrmals zu wehren versucht, wie aus den Videoaufzeichnungen hervorgehe. Daher handle es sich nicht um eine Schändung - der Tatbestand der Vergewaltigung sei erstellt, erklärte der Richter.
Der Angeklagte wurde auch wegen sexueller Nötigung verurteilt. Vom Tatbestand der einfachen Körperverletzung wurde er freigesprochen. Zudem wurde er wegen sexueller Belästigung und Nötigung in einem anderen Fall verurteilt. Zwei Tage nach der Vergewaltigung stellte er in Allschwil einer Frau nach, die zu später Stunde mit ihrem Hund unterwegs war. Er ging sie verbal mit Forderungen nach Sex an. Dafür muss er eine Busse von 1000 Franken bezahlen.
Ferner wurde der 35-Jährige wegen Missachtung der Eingrenzung schuldig gesprochen. Zwölf Tage vor der Vergewaltigung im Veloparking erhielt er nämlich bereits unter anderem wegen sexueller Belästigung einen Strafbefehl sowie eine Verfügung, den Kanton Basel-Stadt nicht mehr betreten zu dürfen. Zu jener Zeit war er im Bundesasylzentrum Allschwil untergebracht. Ende 2022 war er in die Schweiz eingereist, um Asyl zu beantragen.
Der Beschuldigte habe bei der mehrfachen Vergewaltigung mit «direktem Vorsatz» gehandelt und keine Einsicht gezeigt, sagte der Gerichtspräsident. Dies zeige sich auch daran, dass er nur gerade zwei Tage später ein weiteres Sexualdelikt begangen habe. Auch die Vorstrafe von Anfang Februar habe keine Wirkung gezeigt.
Für die vergewaltigte Frau sei ein grosser seelischer und psychischer Schaden entstanden, der wahrscheinlich lange Zeit andauern werde, sagte der Gerichtspräsident weiter. Die Opfervertreterin forderte daher eine Genugtuung von 30'000 Franken, das Gericht entschied sich für die Hälfte dieses Betrags.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(yam/sda)