24 Jahre nach dem brutalen Tötungsdelikt in Biel-Mett BE hat am Dienstag der Prozess gegen einen Nordmazedonier begonnen. Der Angeklagte wollte am ersten Prozesstag vor dem Regionalgericht in Biel keine Fragen beantworten.
Er habe in früheren Befragungen schon alles gesagt, erklärte er. Der 65-jährige Mann hat stets bestritten, am Überfall auf ein Ehepaar im Juni 1999 beteiligt gewesen zu sein. Anders sieht es die Staatsanwaltschaft. Sie hat den Mann wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt.
Mehrere Maskierte hatten in der Nacht auf den 25. Juni 1999 eine Liegenschaft im Bieler Mett-Quartier überfallen, das dort wohnhafte Ehepaar und den jüngsten Sohn mit Klebeband gefesselt.
Laut Anklageschrift verlangten die Täter Geld und quälten ihre Opfer unter anderem mit Stromstössen durch Elektroschockgeräte. Danach nahmen sie eine Maschinenpistole vom Typ Uzi sowie Schmuck im Wert von mehreren zehntausend Franken an sich.
Als kurz nach Mitternacht zwei weitere Söhne des Ehepaars zum Haus kamen, gab einer der Täter unvermittelt mehrere Schüsse durch ein Fenster ab. Der eine Sohn, ein 22-Jähriger, kam ums Leben. Der andere konnte sich unverletzt verstecken. Die Täter ergriffen die Flucht.
Ihre DNA wurde am Tatort sichergestellt. Weit über 200 Personen wurden in den Folgejahren polizeilich überprüft. Doch erst 2015 stiessen die Ermittler auf eine heisse Spur.
Ein Mann meldete damals der Polizei einen Einbruch in seinen Kiosk in Bern. Die Polizei nahm im Zuge der Spurensicherung einen Abstrich seiner Wangenschleimhaut vor. Die Eingabe ins Informationssystem brachte die Überraschung: Die DNA-Spuren stimmten mit DNA-Spuren am Bieler Tatort überein.
Der Verteidiger des Mannes verlangte am Dienstag vergeblich, dass die DNA-Spuren aus dem Kiosk nicht als Beweismittel zugelassen werden. Der Abstrich der Wangenschleimhaut sei illegal zustande gekommen. Das Gericht sah es anders.
Die DNA-Spur dürfte im Prozess weiter eine wichtige Rolle spielen, wie «Berner Zeitung» und «Bund» im Vorfeld des Prozesses schrieben. Das Gericht muss klären, ob die am Bieler Tatort gefundene DNA-Mischspur mehrerer Personen ausreicht, um dem Angeklagten eine Beteiligung am Überfall und am Tötungsdelikt nachzuweisen.
Für eine Verurteilung wegen der Tat muss das Gericht zudem zum Schluss kommen, dass es sich wirklich um Mord handelte und nicht «nur» um vorsätzliche Tötung. Denn einzig Mord ist nach 24 Jahren nicht verjährt.
Die Hintergründe des Überfalls blieben am ersten Prozesstag unklar. In einem Bundesgerichtsurteil zum Fall von 2022 heisst es unter Berufung auf die Ermittlungen, der Tat könnte ein illegaler Waffenhandel zwischen zwei Söhnen der Familie und damaligen Aktivisten der Befreiungsarmee Kosovos UCK zugrunde liegen.
Der Prozess dauert bis Freitag. Die Urteilsverkündung ist für 6. Juni geplant. (oee/sda)