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Berner Obergericht verschärft Strafe gegen Franz A. Zölch

Berner Obergericht verschärft Strafe gegen Franz A. Zölch

02.03.2022, 14:5702.03.2022, 17:12
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Franz A. Zölch.Bild: KEYSTONE

Im Betrugsprozess gegen Franz A. Zölch hat das Berner Obergericht die Strafe verschärft. Der einst renommierte Jurist wurde zweitinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt.

Zölch sei «nichts anderes als ein Serienbetrüger ohne Einsicht und Reue, nicht mehr und nicht weniger», sagte der Gerichtspräsident am Mittwoch bei der Urteilsverkündung. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Das Obergericht kam wie zuvor das Regionalgericht zum Schluss, dass sich Zölch des gewerbsmässigen Betrugs schuldig gemacht habe. Die Vorinstanz hatte eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten ausgesprochen, zwölf davon unbedingt.

Mit dem Urteil waren beide Seiten unzufrieden: Die Staatsanwaltschaft forderte vor Obergericht eine Strafe von 56 Monaten, die Verteidigung einen Freispruch vom Betrugsvorwurf.

Verhalten bei Verkehrsunfall kritisiert

Das Gericht hat Zölch auch für dessen Verhalten bei einem Unfall Anfang März 2021 kritisiert. In einem Kreisel in der Nähe von Thun habe er eine Velofahrerin angefahren, berichtete der Gerichtspräsident

.Zölch sei zunächst weitergefahren und habe sich erst danach an die Polizei gewandt. Dabei habe er erklärt, er sei mit dem Kopf woanders gewesen, doch im Nachhinein sei ihm plötzlich bewusst geworden, dass er vielleicht im Kreisel ein Velo erfasst habe.

Der Gerichtspräsident bezeichnete dieses Verhalten als unglaubwürdig, aber auch als typisch für den Beschuldigten: Er könne einfach nicht dazu stehen, was er getan habe.

Der Polizei habe er angegeben, er beziehe eine monatliche Rente von 2390 Franken und habe Schulden von rund 300'000 Franken. «Wenn wir ehrlich sind, sind es wohl mehrere Millionen Franken», merkte der Gerichtspräsident an.

Im Übrigen sei es rätselhaft, wie man sich mit einer Rente von 2390 Franken eine prächtige Wohnung und ein Auto leisten könne. Offenbar habe Zölch ja noch für einen Verlag gearbeitet, aber auch diese Einkünfte habe er nicht von sich aus deklariert.

Das Obergericht lehnte es bei der Verurteilung wegen gewerbsmässigen Betrugs ab, die Strafe wegen «medialer Vorverurteilung» zu mildern. Die Artikel seien korrekt gewesen, und Zölch habe sich stets medienwirksam positioniert. «Wenn man die Presse dermassen sucht, darf man sich nicht wundern, wenn einen die Presse auch findet.»

Der tiefe Fall nach den Enthüllungen

Der 73-Jährige Zölch blieb dem Prozess am Obergericht fern. Er machte dafür gesundheitliche Gründe geltend. Zölch genoss einst einen ausgezeichneten Ruf als Medienjurist, Sportfunktionär, Brigadier und Ehemann einer Regierungsrätin. Sein tiefer gesellschaftlicher Fall begann, als ans Licht kam, dass er etliche Freunde und Bekannte angepumpt und die Darlehen nie zurückgezahlt hatte.

Die Interessengemeinschaft Zölch-Geschädigter (IGZG) geht davon aus, dass insgesamt etwa hundert Personen um rund vier Millionen Franken gebracht wurden. Zur Anklage kamen schliesslich zehn Fälle; dabei ging es um eine Deliktsumme von 330'000 Franken. (aeg/sda)

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4 Kommentare
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Robi14
02.03.2022 16:16registriert Januar 2017
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