Nach einem tödlichen Unfall ist die Benützung der Rodelbahn Heimwehfluh im Berner Oberland bis auf Weiteres verboten. Das teilte der Kanton Bern am Mittwoch mit. Für einen sicheren Publikumsbetrieb seien zunächst umfassende Unterhaltsarbeiten nötig.
Zu diesem Schluss kam die bernische Bau- und Verkehrsdirektion nach einer Sonderinspektion, die sie zusammen mit dem Interkantonalen Konkordat über Seilbahnen und Skilifte (IKSS) durchführte. Geprüft wurde die Anlage «und im Besonderen die Rodel». Das Benutzungsverbot wurde von der Gemeinde Matten bei Interlaken erlassen.
Der Betrieb auf der steilen Anlage beanspruche Rollen und Bremsen der Rodel stark, hiess in der Mitteilung des Kantons vom Mittwoch. Die dafür nötigen kontinuierlichen Unterhalts- und Instandhaltungsarbeiten seien aktuell nicht gewährleistet.
Damit seien die Voraussetzungen für eine Betriebsbewilligung nicht mehr gegeben. Die Anlage könne den Betrieb wieder aufnehmen, wenn die Unterhaltsarbeiten umgesetzt seien.
Ein 35-jähriger Mitarbeiter der Rodelbahn war am vergangenen Freitag während einer Testfahrt aus dem Rodel geraten und hatte sich dabei tödliche Verletzungen zugezogen. Der Rodel kam in der Talstation zum Stillstand. Der Notarzt konnte vor Ort nur noch den Tod des Mannes feststellen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an.
Unmittelbar nach dem Unfall war die Bahn zunächst weiterbetrieben worden. Bei ersten technischen Untersuchungen seien keine gravierenden Mängel festgestellt worden, schrieb die Polizei Anfang Woche zur Begründung. Angehörige des Opfers riefen darauf zu einer Protestaktion vor Ort auf.
Auf die neuste Entwicklung reagierte der Betreiber der Bahn auf seiner Website zunächst nicht. Im jüngsten Eintrag vom vergangenen Sonntag hiess es, die genauen Umstände des Unfalls würden in Zusammenarbeit mit den Behörden abgeklärt. «Unsere Gedanken sind bei seiner Familie, seinen Freunden und allen, die ihm nahestanden.»
Es ist nicht der erste tödliche Unfall auf der Anlage. Im Sommer 2010 kam eine 26-jährige Touristin aus Pakistan ums Leben. Das Strafverfahren gegen den Betreiber der Bahn wurde später eingestellt. 2014 erlitt eine 16-jährige Frau Kopfverletzungen. (nib/sda)
Es kann doch einfach nicht sein, dass ein Mitarbeiter der Bahn da wegen eines Fahrfehlers ums Leben kommt. Auch wenn er noch so fahrlässig war, das darf doch einfach nicht passieren?
Ich hoffe, dass nun auch eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung und/oder wegen Gefährdung des Lebens gegen den schludrigen Betreiber folgt.