Nach dem tödlichen Unfall auf der Rodelbahn Heimwehfluh im Berner Oberland gehen die Ermittlungen weiter. Dazu gehören auch technische Untersuchungen durch das Interkantonale Konkordat für Seilbahnen und Skilifte (IKSS).
Das teilte die Kantonspolizei Bern am Dienstag auf Anfrage mit. Geleitet werden die Ermittlungen von der regionalen Staatsanwaltschaft Oberland. Das IKSS ist eine öffentlich-rechtliche Kontrollbehörde, die sich auch um die Sicherheit von Spezialanlagen wie Rodelbahnen kümmert.
Die Bahn in Matten bei Interlaken ist nach wie vor in Betrieb. Bei ersten technischen Untersuchungen nach dem Unfall seien keine gravierenden Mängel festgestellt worden, die eine unmittelbare Schliessung der Bahn erfordert hätten, schrieb die Polizei dazu auf Anfrage.
Dass die Bahn weiterhin offen ist, führte am Montagabend zu einer Protestaktion vor Ort. Dazu aufgerufen hatten Angehörige des Opfers auf Facebook.
Ein 35-jähriger Mitarbeiter der Rodelbahn war am vergangenen Freitag während einer Testfahrt aus dem Rodel geraten und hatte sich dabei tödliche Verletzungen zugezogen. Der Rodel kam in der Talstation zum Stillstand. Der Notarzt konnte vor Ort nur noch den Tod des Mannes feststellen.
Der Betreiber der Bahn schreibt auf seiner Website, die genauen Umstände des Unfalls würden in Zusammenarbeit mit den Behörden abgeklärt. «Unsere Gedanken sind bei seiner Familie, seinen Freunden und allen, die ihm nahestanden.»
Es ist nicht der erste tödliche Unfall auf der Anlage. Im Sommer 2010 kam eine 26-jährige Touristin aus Pakistan ums Leben. Das Strafverfahren gegen den Betreiber der Bahn wurde später eingestellt. 2014 erlitt eine 16-jährige Frau Kopfverletzungen. (sda)