Der Mann und die Frau seien vor mehreren Jahren für einige Jahre ein Paar gewesen. Der Mann habe sie am Abend des 9. Augusts 2021 bei ihr Zuhause in Ostermundigen besucht. Sie hätten zusammen Sex gehabt. Am folgenden Tag sei es zu einem heftigen Streit gekommen. Er habe ihr mit Schlägen gegen den Kopf, Würgen und Ertränken das Leben genommen, hiess es in der Anklageschrift.
Die rechtsmedizinischen Untersuchungen ergaben laut Anklageschrift, dass das Opfer auch einen Schlag mit einem Gegenstand aus Glas auf dem Kopf erhalten hatte. Im Haar seien Glasfragmente gefunden worden. Das Opfer sei nackt in der mit Wasser gefüllten Badewanne aufgefunden worden. Die Frau sei am geschluckten Wasser gestorben, ergaben die Untersuchungen.
Für die Staatsanwaltschaft ist der Angeklagte wegen Mord, qualifiziertem Raub und betrügerischem Gebrauch einer Datenverarbeitungsanlage schuldig zu sprechen. Die Staatsanwältin verlangte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren und sechs Monate. Die Staatsanwaltschaft sei überzeugt, dass der Angeklagte den Tod des Opfers verursacht habe.
Für die Staatsanwältin ist der Mann nicht für die Liebe, sondern für einen Laptop zur Frau gegangen. Er habe diesen für seine Ausbildung gebraucht. Es sei zu einem Streit gekommen, bei dem das Opfer geschlagen, mit einem Duschschlauch gewürgt und in die mit kaltem Wasser gefüllte Badewanne gelegt worden sei. Diese grausame Drangsalierung habe zum Tod geführt, so die Staatsanwältin.
Nach der Tat habe er sich mit dem Mobiltelefon des Opfers Geld überwiesen, dies würden die ausgewerteten Daten der Telefone zeigen. Der Angeklagte habe in der Folge versucht, die Spuren in der Wohnung zu verwischen. Er sei anschliessend mit dem Zug von Ostermundigen nach Hause gefahren.
Der Beschuldigte sei zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen, sagte der amtliche Verteidiger. Gemäss den Einvernahmen des Angeklagten durch die Polizei sei er am Tag der Tat für einen Moment nicht in der Wohnung gewesen. Er sei aus dem Wohnblock gegangen und habe sich dort am frühen Abend für rund 45 Minuten aufgehalten.
Somit gebe es ein Zeitfenster, in welchem eine Drittperson in die Wohnung eingedrungen sei und die Frau getötet haben könnte. Es würden keine Beweise vorliegen, die den Angeklagten für den Tod des Opfers verantwortlich machten. Das Motiv für die Tötung sei für eine derartige Tat nicht gegeben, sagte der Verteidiger.
Der Angeklagte habe bei seiner Rückkehr in die Wohnung die Bewusstlosigkeit oder den Tod der Frau festgestellt. Er habe seine Spuren verwischen wollen, damit er nicht als mutmasslicher Täter verfolgt werde. Der Verteidiger verlangte einen Freispruch.
Der zweite Verteidiger verlangte keinen Freispruch, sondern versuchte, den Todeshergang zu rekonstruieren. Für ihn sei klar, dass der Tod durch Ertrinken in der Badewanne verursacht worden sei, und dass es einen Streit gegeben habe, bei welchem der Angeklagte das Opfer gewürgt habe. Für die Verteidigung sei jedoch unklar, was zwischen dem Würgevorgang und dem Tod durch Ertrinken geschehen sei.
Der Verteidiger schilderte neun Versionen, welche für ihn mit den bekannten Fakten möglich sind. Die eine Version lautete, dass das Opfer nach dem Würgen ins Badezimmer gegangen sei und dort in der Badewanne verstorben sei. Er wisse aber selber nicht welche Version stimme.
Der Angeklagte machte zu Beginn der Verhandlung kaum Aussagen. Während der Verhandlung sass er ruhig auf seinem Stuhl, richtete den Blick nach unten schüttelte ab und zu leicht den Kopf. Kurz vor Ende der Verhandlung sagte er, es tue ihm Leid, und er vermisse das Opfer.
Das fünfköpfige Richtergremium wird voraussichtlich am Donnerstag urteilen. (sda)
Am Folgetag habe er mit dem Laptop des Opfers die Schule besucht. Er habe sein Leben so als Nichts gewesen wäre weitergeführt, kam die Staatsanwältin zum Schluss. (sda)
(yam/sda)