Schweiz
Bern

Totes Mädchen bei Köniz: Mutter wegen Mordes an Tochter verurteilt

8-Jährige tot im Könizbergwald: Mutter wegen Mordes verurteilt

Seit Anfang Mai stand in Bern eine 32-jährige Frau vor Gericht, die im Februar 2022 ihre achtjährige Tochter in einem Wald bei Bern mit einem Stein erschlagen haben soll. Am Donnerstag hat das Gericht sie wegen Mordes schuldig gesprochen.
13.06.2024, 09:5013.06.2024, 12:56
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Eine 32-jährige Mutter ist am Donnerstag in Bern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt worden. Das Regionalgericht Bern-Mittelland sah es nach einem Indizienprozess für erwiesen an, dass sie ihre achtjährige Tochter getötet hat.

Bei der Verkündung des Urteils kämpfte die Frau mehrmals gegen die Tränen. Sie hat stets ihre Unschuld beteuert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und kündigte umgehend den Weiterzug ans Obergericht an.

Die Begründung habe ihn nicht überzeugt, sagte der Verteidiger der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Das Gericht habe sich auf Indizien abgestützt, die er in seinem Plädoyer entkräftet habe. Er und auch die Beschuldigte seien deshalb vom Urteil überrascht worden. Der Frau gehe es nicht gut; zum Glück habe sie Rückhalt in der Familie.

Das Gericht folgte mit Schuldspruch und Strafmass der Staatsanwaltschaft. Diese zeigte sich zufrieden. Die vorliegenden Indizien hätten zu einem Gesamtbild zu Lasten der Frau geführt. Die Ausführungen des Gerichts seien sehr schlüssig gewesen.

Die Leiche des Mädchens war im Februar 2022 im Könizbergwald bei Bern entdeckt worden, unweit der Wohnung von Mutter und Tochter im Könizer Ortsteil Niederwangen. Das Kind soll mit einem grossen Stein erschlagen worden sein. Am Stein fanden sich Blutanhaftungen und drei Haare des Opfers sowie eine DNA-Kontaktspur der Mutter.

Junge als Kronzeuge

Ein damals zwölfjähriger Junge sagte aus, er habe die Frau und ihre Tochter kurz vor der Tatzeit in den Wald gehen sehen. Der Junge habe die Aussage «wie aus der Pistole geschossen» gemacht und sei danach stets bei seiner Darstellung geblieben, sagte Gerichtspräsident Marko Cesarov. Sie passten auch zu den technischen Auswertungen in dem Fall.

Die Angeklagte bestritt dies: Sie sei zur Tatzeit daheim gewesen und habe Musik auf dem Handy gehört. Ihre Tochter habe zu einer Kameradin gehen wollen.

Merkwürdiges Verhalten

In der Tat sei das Handy zur Tatzeit in der Wohnung gewesen, sagte Gerichtspräsident Cesarov. Musik sei gestreamt worden. Doch die Frau habe das Handy nicht etwa versehentlich liegen gelassen, sondern bewusst nicht mitgenommen.

Für das Gericht bestehe kein Zweifel, dass sie mit ihrer Tochter in den Wald gegangen sei und dort dem Kind mit dem Stein schwerste Kopfverletzungen zugefügt habe. Die Mutter sei heimtückisch vorgegangen, indem sie das Urvertrauen der Tochter missbraucht habe. «Wir hoffen, dass das Mädchen vorher nichts ahnte, dass es schnell bewusstlos wurde und keine Schmerzen hatte.»

Gegen die Frau sprächen auch verschiedene widersprüchliche und unwahre Aussagen, ebenso ihr merkwürdiges Verhalten nach dem Fund der Leiche. So habe sie den leblosen Körper ihrer Tochter nur kurz berührt.

«Krass egoistisch»

«Es ist eine unbegreifliche Tat», sagte Staatsanwältin Barbara Jungo. «Über das Motiv kann nur spekuliert werden.» In jedem Fall müsse es sich um einen krass egoistischen Beweggrund handeln, sagte Gerichtspräsident Cesarov. Zwei Motive kämen in Frage.

Vielleicht sei die Mutter zum Schluss gekommen, es wäre ohne Tochter einfacher, wieder eine Beziehung zu einem Partner aufzubauen. Oder sie habe sich des Kindes entledigen wollen, weil das Leben als Alleinerziehende anstrengend gewesen sei. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kann die Frau frühestens nach 15 Jahren bedingt auf freien Fuss kommen. (rbu/yam/sda)

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39 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Michael Gisske
13.06.2024 09:53registriert Mai 2023
Was wohl eine Mutter soweit bringt😥
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Entenmann
13.06.2024 12:02registriert April 2015
Wer nicht bloss die Berichterstattung von Watson und allenfalls noch den Liveticker des Blick verfolgt , sondern auch den Artikel Christine Brand in der NZZ am Sonntag gelesen hat, dürfte über das erstinstanzliche Urteil nicht besonders überrascht sein. Es hat schon seine Gründe, dass das Gericht die Aussagen des Jungen als glaubwürdig einstuft.
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Bernhard Kuenzi
13.06.2024 10:30registriert Januar 2014
Ich hoffe für die Mutter und die Richter, dass sie das richtige Urteil gefällt haben. Alles andere wäre ein Alptraum. Genau wie gewisse Kommentare, die ohne die geringsten Kenntnisse der Fakten, das Urteil bejubeln!
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