Eine 30-jährige Frau sitzt im Fall Niederwangen BE in Untersuchungshaft. Das Zwangsmassnahmengericht hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben und eine zweimonatige Untersuchungshaft angeordnet.
Das sagte eine Sprecherin der Kantonspolizei Bern am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Der leblose Körper eines achtjährigen Mädchens war am Dienstagabend vergangener Woche im Könizbergwald aufgefunden worden, in der Nähe des Papillon-Quartiers in Niederwangen. Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eröffnete ein Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung.
Der Tatverdacht richtet sich gegen eine 30-jährige Frau aus dem Kanton Bern, wie am Freitag bekannt wurde. Weitere Angaben zur Identität der Frau machten Polizei und Staatsanwaltschaft aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes bislang nicht.
Die intensiven und umfangreichen Ermittlungen, insbesondere die Spurenauswertung, Befragungen sowie die Abklärungen zur Todesursache laufen weiter.
Bereits bekannt ist, dass das Mädchen Verletzungen aufwies. Welcher Art diese sind, ist weiterhin unbekannt. Am Donnerstag hatte die Polizei mitgeteilt, laut der Rechtsmedizin gebe es keine Hinweise auf ein Sexualdelikt.
Der Fall sorgte schweizweit für Bestürzung. In der Schule von Niederwangen betreute ein Care-Team des Kantons Bern am vergangenen Mittwoch die Klassenkameradinnen und -kameraden des verstorbenen Mädchens. Im Papillon-Quartier wurden Kerzen, Blumen und Plüschtiere im Gedenken an die Verstorbene niedergelegt.
(yam/sda)