Das Plakat, das zur erstinstanzlichen Verurteilung der beiden Co-Präsidenten Nils Fiechter und Adrian Spahr geführt hat, kam während der JSVP-Kampagne für die Berner Kantonalwahlen im Frühjahr 2018 zum Einsatz. Es brachte Fahrende mit «Schmutz, Fäkalien, Lärm, Diebstahl etc.» in Verbindung. «Wir sagen NEIN zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner», hiess es auf dem Plakat.
Das Regionalgericht Bern-Mittelland taxierte das Plakat und seine Sprache nun als Verstoss gegen das Rassismusgesetz. Es sprach am Montag bedingte Geldstrafen gegen Fiechter und Spahr aus. In einer am Dienstag versandten Medienmitteilung zeigen sich die beiden «schockiert» über das «nicht akzeptable Urteil». Sie sehen ihr Recht auf freie Meinungsäusserung als «nicht gewährleistet» an und werden das Urteil ans Obergericht des Kantons Bern weiterziehen. Bis dieses über den Fall entschieden hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung drohen zumindest Adrian Spahr auch im beruflichen Leben Konsequenzen. Denn der 24-Jährige ist als Kantonspolizist in Basel-Stadt tätig. Wer sich dort bewerben will, braucht einen einwandfreien Leumund, darf also keine Einträge im Straf- oder Betreibungsregister haben.
«Eine rechtskräftige Verurteilung zieht grundsätzlich personalrechtliche Konsequenzen nach sich», sagt Toprak Yerguz, Mediensprecher beim Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt auf Anfrage von watson. Diese Konsequenzen sind im kantonalen Personalgesetz geregelt: «Sie werden jeweils im Einzelfall geprüft und können bis hin zu einer Kündigung reichen.» Die «Bandbreite der Folgen» ist laut Yerguz abhängig von der Schwere des Verschuldens und der Relevanz im Zusammenhang mit dem Polizeidienst.
Yerguz weist darauf hin, dass das Urteil gegen Spahr noch nicht rechtskräftig sei und bewertet den Einzelfall deshalb nicht. Grundsätzlich und unabhängig von laufenden Verfahren spreche die Kantonspolizei Basel-Stadt ihre Mitarbeitenden an «wenn sie Kenntnis hat von ausserdienstlichen Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit als Polizeiangestellter ein Problem darstellen könnten», erläutert Yerguz. Die möglichen Folgen eines solchen Verhaltens könnten von einem Gespräch mit dem Vorgesetzten bis hin zu personalrechtlichen Massnahmen reichen.
Auch wenn man sich bei der Kantonspolizei wegen der noch ausstehenden Rechtskraft des Urteils wortkarg gibt, wird klar: Sein Arbeitgeber hat keine Freude an den juristischen Problemen des Polizisten Adrian Spahr. «Das sind nicht die Schlagzeilen, mit welchen die Kantonspolizei Basel-Stadt in Verbindung gebracht werden möchte», sagt Sprecher Toprak Yerguz. Die Diskriminierung von Personen verstosse gegen die Werte, welche die Kantonspolizei hochhhalte: «Wir stehen ein für gegenseitigen Respekt und gegen jegliche Diskriminierung aufgrund von Rasse, Herkunft, Geschlecht, Glauben oder sexueller Orientierung.»
Adrian Spahr sagt auf Anfrage von watson: «Diese Werte der Kantonspolizei Basel-Stadt kann ich zu 100 Prozent unterschreiben.» Bei der Einvernahme vor dem Regionalgericht habe er «deutlich unterstrichen», dass er gegen Diskriminierung sei.
Auch Spahr betont, dass keine rechtskräftige Verurteilung vorliege. Für ihn gelte die Unschuldsvermutung. Nils Fiechter und er seien zuversichtlich, dass die erstinstanzliche Verurteilung wegen Rassendiskriminierung vor dem Obergericht aufgehoben werde. Konkrete Fragen nach möglichen personalrechtlichen Konsequenzen durch seinen Arbeitgeber stellten sich deshalb «von Beginn weg nicht».