Wegen Rassendiskriminierung sind die beiden Chefs der Jungen SVP Kanton Bern erstinstanzlich verurteilt worden. Das Regionalgericht in Bern sprach am Montag bedingte Geldstrafen gegen Nils Fiechter und Adrian Spahr aus.
Die beiden Jungpolitiker sind verantwortlich für eine Zeichnung, die vor den kantonalen Wahlen vom März 2018 auf Facebook gepostet wurde. Sie machte Stimmung gegen Transitplätze für ausländische Fahrende.
Die Betroffenen äussern sich im Interview:
Video: srf/SDA SRF
Die Illustration zeigte einen Schweizer in Sennentracht, der sich vor einem Abfallhaufen einer Wohnwagensiedlung die Nase zuhält. «Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner» war auf dem Plakat zu lesen.
Um dieses Plakat geht es:
Der Verband Sinti und Roma Schweiz erstattete Anzeige wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm. Auch die Berner Einzelrichterin sah einen Fall von Rassendiskriminierung und verurteile die zwei Jungpolitiker zu Geldstrafen von je 30 Tagessätzen. Fiechter und Spahr können das Urteil weiterziehen. (rst/sda)
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Die beliebtesten Kommentare
Heinz Schmid
14.01.2019 20:38registriert Mai 2018
Wortlaut in der Rassismusstrafnorm:
wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert (...).
JSVP: zielt gegen Zigeuner (richtig: Fahrende, spezifisch: Roma), bezieht sich auf die Hautfarbe, stellt sie als ekeleregend dar.
Fazit: Diskussionsloser Verstoss. Meinungsfreiheit, bedeutet nicht, dass man im Kino Feuer schreien darf, und auch nicht das Recht Menschen pauschal zu entwürdigen.
Bedeutet dieses Urteil nun, dass man Fiechter und Spahr als Rassisten bezeichnen darf? Oder kann man so eine Aussage nur tätigen, wenn es rechtskräftig ist?
Zudem ist Spahr doch Polizist, hat das irgendwelche Konsequenzen?
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