Vogelgrippe bei Graugans in Vinelz BE nachgewiesen – Bund erlässt Massnahmen
In Vinelz BE am Bielersee ist bei einem Wildvogel die Vogelgrippe nachgewiesen worden. Es ist der erste Fall in der Schweiz in dieser Saison. Der Bund hat am Donnerstag Massnahmen erlassen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Nachgewiesen wurde der Vogelgrippevirus am 4. November bei einer Graugans, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Donnerstag mitteilte.
Nachdem in Europa und insbesondere in Deutschland in den letzten Wochen mehrere Ausbrüche der Vogelgrippe bei Wildvögeln festgestellt worden seien, komme der bestätigte Fall in der Schweiz nicht überraschend, schrieb das BLV.
Um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern, hat der Bund Schutzmassnahmen erlassen. Diese beinhalten die Einrichtung von Beobachtungsgebieten, in denen besondere Schutz- und Hygienemassnahmen für Geflügelhaltungen gelten.
Geflügelhalter mit 50 oder mehr Tieren müssen insbesondere sicherstellen, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu Wildvögeln haben und die in der Verordnung festgelegten Biosicherheitsmassnahmen umsetzen, wie das BLV mitteilte. Dazu gehören etwa die getrennte Haltung von Hühnern, Enten und Gänsen sowie Zugangsbeschränkung und Hygienemassnahmen bei Stallarbeiten. Die neuen Massnahmen gelten ab sofort bis zum 31. März 2026.
Die Beobachtunggebiete umfassen aktuell in einem drei Kilometer breiten Streifen die Ufer von Bielersee (einschliesslich Zihlkanal), Murtensee und Neuenburgersee (einschliesslich Broye-Kanal).
Hochansteckend
Die auch als Geflügelpest bekannte Seuche ist für Tiere hochansteckend und endet für die erkrankten Tiere meistens tödlich.
Hinweise auf die Vogelgrippe bei Tieren seien etwa Atembeschwerden, Schwellungen im Kopfbereich, ein deutlicher Rückgang der Legeleistung, dünne oder fehlende Eischalen sowie eine erhöhte Sterblichkeit, so das BLV. Die Tiere wirkten zudem oft apathisch oder lethargisch.
Eine Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist sehr selten und wurde bisher nur in Einzelfällen nach engem, ungeschütztem Kontakt mit infiziertem Geflügel beobachtet, wie das BLV betonte. Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier können weiterhin ohne Bedenken konsumiert werden.
Trotzdem wird die Bevölkerung gebeten, tote und kranke Wildvögel nicht zu berühren. (sda)
