13 Jahre Freiheitsentzug und Anordnung einer stationären Massnahme: So lautet das Urteil des Bezirksgerichts Zürich für den ehemaligen Kleinkindererzieher, der schwere sexuelle Übergriffe auf kleine Mädchen verübt haben soll. Das Gericht hat die Taten des ehemaligen Kleinkinderziehers am Mittwoch bei der Urteilseröffnung als «abscheulich» bezeichnet. Die Intensität der Vorfälle sei kaum zu überbieten.
Der 32-Jährige gab zu, als Angestellter einer Kinderkrippe im Zürcher Oberland sowie als privater Babysitter sieben Mädchen im Alter zwischen 6 Monaten bis 6 Jahren sexuell missbraucht zu haben. Teils fotografierte und filmte er die Taten und tauschte sie via Internet.
Verurteilt wurde er wegen Schändung, sexuellen Handlungen mit Kindern und Pornografie. Das Bezirksgericht entschied, dass die Freiheitsstrafe zu Gunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben wird. Das Gericht folgte damit vollumfänglich dem Antrag des Staatsanwaltes, der eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren beantragt hatte. Der Verteidiger forderte eine solche von 8 Jahren. Beide sprachen sich für die Anordnung einer stationären Massnahme aus. (whr/egg/sda)