Es ist am 27. Juli 2015, als ein Streit zwischen einem Angehörigen der Stadtpolizei Zürich und seiner Freundin eskaliert.
Als die Schweizerin ihrem Partner eine Strafanzeige in Aussicht stellt, verlegt er sich über WhatsApp auf nackte Drohungen: «Was wotsch mi anzeige? Glaubs mer, ich mach di kaputt», schreibt er ihr und kündigt ihr an, sie im Fall einer Anzeige zu zerstören.
Wenig später stellt der Polizeibeamte seiner Partnerin neue Forderungen und nimmt sogar ihre Katzen in Geiselhaft. Er verlangt von ihr ultimativ den Schlüssel seiner Wohnung zurück sowie die Bezahlung von zwei offenen Handy-Rechnungen.
Andernfalls werde er ihre geliebten Vierbeiner und weitere persönliche Gegenstände von ihr an seinem Wohnort als «Pfand» zurückbehalten, macht er ihr klar. Aus Angst um ihre Tiere sieht die verängstigte Frau nur noch eine Lösung: Sie schaltet die Kantonspolizei Zürich ein.
Als die Kantonspolizisten am nächsten Tag am frühen Morgen die Wohnung des Stadtpolizisten im Bezirk Affoltern stürmten, staunten sie nicht schlecht. Die Fahnder nahmen ihren Berufskollegen fest und stiessen dabei auf ein illegales Drogen- und Waffenlager.
Unter anderem entdeckten sie einen Minigrip Marihuana, eine Hanfmühle, aber auch 0.21 Gramm Kokain, das im Gefrierfach versteckt war. Der Beschuldigte entpuppte sich zudem auch als Liebhaber von berauschenden Süssigkeiten: So stellten die Polizeibeamten im Kühlschrank einen ganzen Hasch-Schokoladen-Muffin der Marke «The Bulldog Amsterdam» sicher. Mit einem unerlaubt hohen THC-Gehalt.
Zudem fanden sie mit einem Revolver sowie einem Teleskopschlagstock und einer Pistole der Marke «Desert Eagle» auch illegale Waffen vor. Für letztere Schusswaffe fehlte dem Ordnungshüter auch der erforderliche kantonale Waffenerwerbsschein.
Während den Ermittlungen gab der Polizeibeamte zu, dass er regelmässig Marihuana und Kokain konsumiert hatte. Den «Schnee» hackte er jeweils mit seiner mit Kokain behafteten ID-Karte schnupfbereit und zog die Linien mit einem Trinkhalm in die Nase hinein.
Zudem kam heraus, dass er in den letzten Monaten seine Freundin im Rahmen häuslicher Gewalt wiederholt körperlich attackiert hatte. So am 24. Januar 2015, als er sie in seiner Wohnung so stark am Arm packte, dass sie das Gleichgewicht verlor und mit ihrem Rücken gegen den Türrahmen und danach auf den Boden stürzte.
Blaue Flecken an den Armen sowie Rückenschmerzen waren die Folge. Wenige Monate später stiess er seine Freundin mit seiner rechten Hand zur Seite. So fest, dass sie mit dem Kopf gegen die Wand stiess und danach zusammensackte.
Die weiteren Untersuchungen ergaben dazu, dass der Koks-Polizist an seinem Arbeitsplatz im Juni 2015 auch das Amtsgeheimnis verletzt hatte. So suchte er im Polizeicomputer POLIS auf eigene Faust nach Informationen über seine Freundin und offenbarte die geheimen Daten widerrechtlich der Schwester der Geschädigten.
Wie der zuständige Untersuchungsrichter Martin Dübendorfer von der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis bestätigte, hat der umfassende geständige und über 30-jährige Mann inzwischen seinen Job als Polizeibeamter verloren. Er wurde jetzt zudem kürzlich verurteilt.
Laut dem rechtskräftig gewordenen Strafbefehl wurde der Ex-Polizeibeamte wegen mehrfach versuchter Nötigung, Vergehens gegen das Waffengesetz, Verletzung des Amtsgeheimnisses, wiederholten Tätlichkeiten an seiner Lebenspartnerin sowie Drogendelikten zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu 120 Franken verurteilt. Abzüglich von zwei Tagen Haft.
Im Gegensatz zu den aufgeschobenen 9'000 Franken muss der Beschuldigte eine zusätzliche Busse von 1'800 Franken bezahlen. Bei Nichtbezahlung blüht ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen. Hinzu kommt die Auferlegung der Verfahrenskosten von weiteren 2'800 Franken.
(aargauerzeitung.ch)