Der in Kanada wohnhafte Mann wurde per Strafbefehl wegen einfacher Körperverletzung zu einer Busse von 500 Franken plus eine auf zwei Jahre bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50 Franken verurteilt. Zudem muss der Mann 550 Franken Verfahrenskosten zahlen. Die Bundesanwaltschaft bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA am Donnerstag einen Bericht der «NZZ».
Der Angriff ereignete sich am 5. Dezember 2013 gegen 13.30 Uhr am Schweizerhofquai in Luzern. Zuvor hatte der Richter das Gebäude verlassen, in dem die beiden sozialrechtlichen Abteilungen des Bundesgerichts untergebracht sind.
Der Angreifer schlug den Bundesrichter ins Gesicht und auf den Kopf. Dieser fiel zu Boden und wurde vom Täter mit ein oder zwei Fusstritten traktiert. Beim Angreifer handelt es sich um einen Mann, der einige Tage zuvor ein abschlägiges Urteil im Bereich der Sozialversicherung erhalten hatte.
Der Richter musste seine Verletzungen im Spital behandeln lassen. Gemäss Strafbefehl erlitt er eine Verletzung an den Augenbrauen, Schmerzen in der rechten Hand sowie einen abgebrochenen Zahn. Der Bundesrichter reichte Strafanzeige ein, woraufhin der Angreifer vorübergehend verhaftet wurde. Der Strafbefehl der Bundesanwaltschaft datiert vom 11. März 2014. Er ist rechtskräftig.
Im März 2014 hatte das Bundesgericht den Fall nach einigem Zögern publik gemacht. Der Vorfall sei der erste aktenkundige öffentliche Angriff auf einen Bundesrichter im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit in der Geschichte der Institution, sagte Bundesgerichtspräsident Gilbert Kolly damals.
«Wir hoffen, dass dies ein Einzelfall bleibt», sagte der Bundesgerichtspräsident. «Mit Drohungen gegen Richter hatten wir schon zu tun. Aber ein tätlicher Angriff ist eine andere Stufe», sagte Kolly. (viw/sda)