Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit der Korruptions-Affäre bei der Dienststelle Milieu- und Sexualdelikte (MSD) der Stadtpolizei Zürich die Verfahren gegen drei beschuldigte Polizeifunktionäre abgeschlossen.
Gegen einen Polizeifunktionär der MSD hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen sich bestechen lassen, mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung und mehrfachem Amtsmissbrauch erlassen. Ihm wird vorgeworfen, 2013 vertrauliche Informationen aus dem elektronischen Polizeisystem (POLIS) an Personen aus dem Milieu weitergegeben und dafür teilweise sexuelle Zuwendungen verlangt zu haben. Der Beschuldigte erhielt eine bedingte Geldstrafe von 9000 Franken. Das Verfahren im Zusammenhang mit weiteren Vorwürfen wegen Amtsgeheimnisverletzung, Amtsmissbrauch und Begünstigung hat die Staatsanwaltschaft eingestellt, da die Vorwürfe entweder nicht nachgewiesen werden konnten, beziehungsweise die mutmasslichen Taten bereits verjährt waren.
Eine weitere Beamtin, die vom Wirt des Schweizer Degens zu Getränken und Essen (ausserhalb des Bauschänzlis) eingeladen worden sein soll und diesen dafür als Gegenleistung nicht kontrolliert und damit vor möglicher Strafverfolgung geschützt habe, sei durch die Untersuchung entlastet worden, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt. Ebenfalls nicht erhärtet werden konnte laut der Staatsanwaltschaft der Tatverdacht, wonach die Beschuldigte gegen sexuelle Dienstleistungen unberechtigterweise vertrauliche Daten aus dem POLIS an eine Prostituierte weitergeleitet habe.
Gegen die damalige Chefin der Fachgruppe MSD wurde ein Verfahren einzig wegen Begünstigung geführt. Sie soll einen ihrer Mitarbeiter vor der Strafverfolgung geschützt haben, obwohl sie Kenntnis davon gehabt habe, dass dieser strafrechtlich relevante Vergehen begangen habe. Es sei nicht nachgewiesen, dass die ehemalige Chefin der MSD wirklich von den mutmasslichen Vergehen des Kollegen gewusst habe.
Nach wie vor pendent sind die Korruptions- und Begünstigungsverfahren gegen zwei ehemalige Polizeifunktionäre. Die Staatsanwaltschaft informiert von sich aus wieder über deren Abschluss. (thi)