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Mord ohne Verjährung? Bundesrat warnt vor falschen Hoffnungen

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Jahrzehnte später noch vor Gericht? Der Bundesrat sieht Nachteile.Bild: sda

Warum der Bundesrat die Abschaffung der Verjährung für Mord kritisch sieht

12.02.2025, 13:2512.02.2025, 13:25

Der Bundesrat steht der Unverjährbarkeit von Mord skeptisch gegenüber. Gewichtige Gründe würden gegen die von einer Ständeratskommission vorgelegte Reform sprechen. Die Landesregierung erachte es jedoch als politisch opportun, die Fragestellung zu prüfen.

Das kommunizierte der Bundesrat am Mittwoch in einer Stellungnahme. Er hält fest, dass das Interesse der Hinterbliebenen an der Aufklärung und Bestrafung einer schweren Tat ernst zu nehmen sei. Die Unverjährbarkeit könne aber nicht in jedem Fall das Interesse des Opfers befriedigen. Gerade dann, wenn die Abschaffung der Verjährungsfrist bei den Hinterbliebenen falsche Hoffnungen auf eine Verurteilung des Täters wecken könnte.

Risiko einer erneuten Traumatisierung

Der Nachweis Jahrzehnte nach einer Tat werde immer schwieriger und unwahrscheinlicher, schrieb der Bundesrat. DNA-Spuren reichen oft nicht aus, um den Täter oder die Täterin zu identifizieren. In der Regel seien zusätzliche Beweise erforderlich. Ein Freispruch aufgrund mangelnder Beweise sei jedoch häufig nicht nur eine Enttäuschung, sondern könne bei Hinterbliebenen sogar zu einer erneuten Traumatisierung führen.

Die Interessen von Opfern und deren Angehörigen seien wichtig, dürften aber nicht alleine für die Bestrafung des Täters oder der Täterin ausschlaggebend sein, hiess es weiter. Die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs erfülle vor allem einen gesamtgesellschaftlichen Zweck. Mit einem Strafverfahren zeige der Staat, dass er die Rechtsordnung verteidige und einen Verstoss gegen die Regeln nicht dulde. Dieser Aspekt verliere jedoch mit zunehmendem Zeitablauf an Bedeutung.

Entwurf geht ans Parlament

Sollte auf den Entwurf der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) eingetreten werden, beantragt der Bundesrat, die Frist zur Verfolgungsverjährung im Sinne der Eingaben im Vernehmlassungsverfahren zu prüfen.

Im Januar 2019 hatte der Kanton St. Gallen eine Standesinitiative zur Änderung des Strafgesetzbuches eingereicht. Die Initiative forderte, die Verjährungsfrist für lebenslange Strafen von dreissig Jahren auf unverjährbar anzuheben.

Eine knappe Mehrheit der RK-S begrüsste im Oktober des vergangenen Jahres dieses Anliegen im Grundsatz, beschloss jedoch, die Verjährungsfrist ausschliesslich für Mord aufzuheben. Künftig sollen sowohl die Strafverfolgung als auch die Strafvollstreckung bei Mord unverjährbar sein. (sda/thw)

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