Ältere Journalistinnen und Journalisten schwärmen gerne von den alten Zeiten. Als die Medienkonferenzen des Bundesrates noch im Bundeshaus stattfanden. Mit gesprächigen Bundesräten ohne Informationsarmada. Mittlerweile wird selbst das Fragestellen an offiziellen Medienkonferenzen eingeschränkt.
Doch von vorne. 2001 entschied das Parlament: «Das Parlamentsgebäude dem Parlament.» Für die Journalisten wurde ein Medienzentrum ausserhalb des Bundeshauses geschaffen. Kostenpunkt: 42,5 Millionen Franken. 2006 wurde es in Betrieb genommen. Seither finden die Medienkonferenzen des Bundesrates dort statt.
Wer Zugang zum Medienzentrum will, braucht eine Akkreditierung. Muss nachweisen, dass er oder sie regelmässig über die Bundespolitik berichtet. Bislang galt, dass man dies mindestens während 60 Prozent einer Vollzeitstelle tun muss. Das war die Voraussetzung für eine C-Akkreditierung – ausgestellt von der Bundeskanzlei.
Wer weniger über Bundespolitik berichtete, bekam eine sogenannte C1-Akkreditierung. Diese wurde aber nicht von der Bundeskanzlei ausgestellt, sondern von den Parlamentsdiensten. Mit der C1-Akkreditierung gelangte man aber nicht nur ins Bundeshaus, sondern auch ins Medienzentrum und konnte somit die Medienkonferenzen des Bundesrates verfolgen und Fragen stellen.
Diese Zweiklassengesellschaft gab immer wieder zu reden. Auch deshalb hat der Bundesrat die Akkreditierung neu geregelt. Die Voraussetzungen für die C-Akkreditierung wurden heruntergeschraubt, die Kategorie C1 abgeschafft. Die Änderungen treten am 1. August in Kraft.
Das hat Konsequenzen für Medienschaffende, die noch in der Ausbildung sind. Praktikanten oder Volontäre haben bislang eine C1-Akkreditierung erhalten, weil sie befristet im Bundeshaus tätig sind. C1 gibt es nun aber nicht mehr. Und die Bundeskanzlei hält fest, dass sie nicht für eine C-Akkreditierung berechtigt sind. Sie können zwar für das Parlamentsgebäude eine Tagesakkreditierung beantragen (und den Parlamentariern Fragen stellen) und dürfen im Medienzentrum arbeiten, aber sie dürfen nur an Medienkonferenzen teilnehmen, wenn es von der Bundesratssprecherin vorgängig erlaubt wird.
Ist dies der Fall, dürfen sie den Bundesräten zwar lauschen, aber ja keine Fragen stellen. Die Bundeskanzlei hält fest: «Medienschaffende in Ausbildung können keine Fragen an den Medienkonferenzen stellen.» Die Möglichkeit, Fragen zu stellen, sei mit einer Akkreditierung verbunden und daher akkreditierten Medienschaffenden vorbehalten.
Alles bürokratisch geregelt also. Nur die Frage nicht, was mit Praktikanten geschieht, die an der Medienkonferenz trotzdem die Hand hochhalten und eine Frage stellen wollen. Werden sie ignoriert, abgeführt oder gesperrt? (aargauerzeitung.ch)