Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen oder Perücken: Der Bundesrat will Massnahmen treffen für eine Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind. Sie sollen künftig technisch möglichst fortschrittliche Geräte erhalten und die Sozialversicherungen nicht überrissene Kosten übernehmen müssen.
Der Bundesrat plant in einer nächsten IV-Revision mehrere Gesetzesanpassungen. Mit diesen will er Einfluss auf die Preisgestaltung der Hilfsmittel nehmen, wie er in einem am Mittwoch verabschiedeten Postulatsbericht festhielt.
Sozialversicherungen sollen bei der Festlegung von Vergütungspauschalen neu einen Auslands-Preisvergleich vornehmen. Zudem sollen die Versicherungen das Recht erhalten, in die Kalkulationsgrundlagen der Leistungserbringer Einsicht zu nehmen und Rabatte sowie Vergünstigungen aus der Handelskette bei den Vergütungen zu berücksichtigen.
Weitere Verbesserungen plant der Bundesrat auch ohne Gesetzesanpassungen. So will er beispielsweise bis Ende 2024 ein standardisiertes Antragsverfahren für neue Hilfsmittel einführen. Dieses soll die Marktentwicklung und die Kosten-Nutzen-Verhältnisse von Geräten besser berücksichtigen. Schliesslich soll der Bund ein sogenanntes Health-Technology-Assessment für Hilfsmittel prüfen, also eine systematische Beurteilung von neuen Produkten. Der Bund kennt solche Verfahren bereits für medizinische Leistungen.
Verworfen hat der Bundesrat eine Preisfestsetzung für Hilfsmittel ähnlich der Spezialitätenliste für Medikamente. Die Regierung hielt eine solche für zu aufwendig. Verzichten will der Bund aus demselben Grund auf die Schaffung eines Hilfsmittel-Kompetenzzentrums, wie es etwa Norwegen kennt. (rbu/sda)