Keller-Sutter hielt Druck nicht stand: Darum kommt Eigenmietwert-Aus ein Jahr später
Mit 58 Prozent Ja-Stimmen und Mehrheiten in 19 Kantonen fiel die Abstimmung deutlich aus: Der Eigenmietwert soll abgeschafft werden. Geplant war die Umsetzung des Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung auf Anfang 2028. Doch Anfang April kündigte der Bundesrat an, die Abschaffung erst 2029 umzusetzen. Beim Hauseigentümerverband sorgte der Entscheid für Kritik, es war die Rede von einer «inakzeptablen Verzögerungstaktik».
Interne Unterlagen zeigen, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung ursprünglich eine Einführung per 2028 vorgeschlagen hat, berichtet der Blick. Grundlage dafür war das Steuerharmonisierungsgesetz, das den Kantonen normalerweise eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren einräumt. Auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats drängte auf eine rasche Umsetzung des Volksentscheids.
Widerstand kam von den kantonalen Finanzdirektoren. Sie forderten mehr Zeit, besonders wegen der geplanten neuen Steuer auf Zweitliegenschaften, die Kantone künftig als Ausgleich einführen können. Die Gebirgskantone brachten gar eine Verschiebung bis 2030 ins Spiel.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter habe dem Druck der Kantone «Blick» zufolge nachgegeben und die Umsetzung per 2029 beantragt. Eine Inkraftsetzung auf 2030 hingegen erachtete das Finanzdepartement laut «Blick» als «ausgeschlossen». Im Bundesrat sei der Vorschlag ohne Widerstand abgesegnet worden.
Hauseigentümer-Präsident Gregor Rutz äussert daran Kritik. «Dass sich von bürgerlicher Seite niemand gewehrt hat, ist enttäuschend», sagt Rutz gegenüber dem Onlineportal. Der Systemwechsel bringe wichtige Verbesserungen und Anreize, vor allem für junge Wohneigentümer. Dass eine frühere Umsetzung nicht möglich sei, halte Rutz für eine Ausrede, zumal etwa der Aargau oder der Gebirgskanton Graubünden die Vorbereitungen bereits gestartet habe. (hkl)
