Der Ärger im Bundesrat war beträchtlich nach der Verteilung der Departemente am 14. Dezember 2023. Elisabeth Baume-Schneider (SP) verliess das Justizdepartement nach nur einem Jahr und wechselte ins Innendepartement. Baume-Schneiders Parteikollege Beat Jans musste die Justiz übernehmen.
Mehrere Mitglieder des Gremiums fühlten sich überrumpelt. Sie hielten Baume-Schneider vor, dass sie intern nicht rechtzeitig über ihren Plan informiert habe. Und die damalige Bundespräsidentin Viola Amherd sah sich mit dem Vorwurf konfrontiert, dass sie die Sitzung nicht genügend vorbereitet habe.
Nachdem CH Media über den Unmut im Bundesrat berichtet hatte, eröffnete die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses. Alle sieben Bundesräte mussten einen Fragenkatalog beantworten. Wann hatten sie wen über die Bundesratssitzung ins Bild gesetzt? Solches und anderes wollte die Ermittlungsbehörde wissen.
Weit gekommen ist die Bundesanwaltschaft damit nicht. Ihr Sprecher Nicolas Kessler erklärt auf Anfrage, dass das Strafverfahren sistiert worden sei. Das heisst: Das Verfahren ist unterbrochen, aber nicht eingestellt. Als Grund der Sistierung gibt die Bundesanwaltschaft an: Die Täterschaft oder ihr Aufenthalt sei unbekannt, oder es bestünden «andere vorübergehende Verfahrenshindernisse.»
Nicolas Kessler betont: Ein sistiertes Strafverfahren sei nicht abgeschlossen; es könne «jederzeit wieder anhand genommen werden», wenn der Grund der Sistierung weggefallen sei. Da es sich nicht um einen Entscheid handelt, der das Verfahren abschliesst, kann die entsprechende Verfügung nicht eingesehen werden.
Der Verfahrensschritt der Bundesanwaltschaft wirft Fragen auf. Nach einem schweren Delikt ergibt eine Sistierung möglicherweise Sinn, weil später neue Hinweise auftauchen können. Aber mit welchen neuen Indizien ist vierzehn Monate nach der ominösen Bundesratssitzung zu rechnen?
Viola Amherd sagte Ende 2023 in einem Radiointerview, dass der Wunsch eines Bundesrates nach einem Departementswechsel auch in einer laufenden Sitzung geäussert werden könne. Beobachter werteten das als Eingeständnis, dass sie das Regierungskollegium nicht vorgängig über Baume-Schneiders Absicht informiert hatte.