Der Bundesrat findet, dass Eltern ihre Kinder nicht körperlich züchtigen sollten. Ein explizites Verbot lehnt er aber ab. Sensibilisierung bringt aus seiner Sicht mehr. Der Bundesrat spricht sich deshalb gegen eine Motion von Chantal Galladé aus.
Die Zürcher SP-Nationalrätin ist der Auffassung, dass ein Verbot klare Grenzen setzen und Kinder schützen würde. Körperliche Züchtigung tauge nicht als Erziehungsmittel, hält sie fest. Damit werde Gewalt gelehrt und oft eine gesunde Entwicklung des Kindes behindert. Die Anzahl Misshandlungen habe zugenommen, gibt Galladé zu bedenken.
Der Bundesrat widerspricht ihr nicht, was die Beurteilung körperlicher Züchtigung angeht: Er sei der klaren Überzeugung, dass ein Züchtigungsrecht der Eltern mit dem Kindeswohl heute nicht mehr vereinbar sei, schreibt er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss. Das heutige Zivilgesetzbuch entspreche aber dieser Auffassung.
Früher waren Eltern explizit befugt, «die zur Erziehung der Kinder nötigen Züchtigungsmittel anzuwenden». Mit dem neuen Kindesrecht sei diese Bestimmung 1978 aufgehoben worden, hält der Bundesrat fest. Ein explizites Verbot sei nicht notwendig.
Auch im Strafrecht bedarf es aus Sicht des Bundesrates keiner Änderung. Seit 1990 seien wiederholt begangene Tätlichkeiten gegenüber Schutzbefohlenen, namentlich Kindern, von Amtes wegen zu verfolgen, gibt die Regierung zu bedenken. Für vorsätzliche Körperverletzungen gelte dies ohnehin.
Die heutige Regelung gibt aus Sicht des Bundesrates keinen Anspruch auf körperliche Züchtigung, trägt aber dem Umstand Rechnung, dass jedes Strafverfahren innerhalb der Familie zu einer Belastung führt. Dies könne letztlich auch dem Kindeswohl abträglich sein, argumentiert der Bundesrat.
Mit einem gut ausgebauten Kinder- und Jugendhilfesystem sowie aktiven Sensibilisierungsmassnahmen, die auf eine Änderung der Einstellung und des Verhaltens zielten, sei mehr zu erreichen. Über den Vorstoss entscheidet nun das Parlament. Bei früheren Gelegenheiten hat es sich gegen ein Züchtigungsverbot ausgesprochen. (sda)