Die Landesregierung hat sich Grosses vorgenommen. Sie will Geflüchtete aus der Ukraine vermehrt in den Arbeitsmarkt integrieren, dabei gleichzeitig bis 2028 ganze 700 Millionen Franken einsparen.
Darum geht's:
Der Bundesrat will im Asylbereich 700 Millionen Franken einsparen. Dies will er mit einer stärkeren Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Ländern sowie einer schnelleren Behandlung von Asylgesuchen erreichen.
Weiter sollen Geflüchtete schneller in die Ukraine zurückkehren und dadurch weniger Sozialhilfe beansprucht werden.
Dieses Ziel soll bis 2028 erreicht werden. Netto 54 Millionen Franken will der Bundesrat bis Ende 2026 mit dem schnelleren Abbau von Asylgesuchen einsparen. Weitere Sparvorschläge sollen folgen.
Diese Massnahmen sollen die bereits bestehenden Integrationsmassnahmen der Kantone ergänzen.
Derzeit leben knapp 65'000 Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz. Deren Erwerbsquote betrug Ende April insgesamt 24 Prozent, wobei der durchschnittliche Beschäftigungsgrad bei hohen 70 Prozent liegt. Berücksichtigt man lediglich die Personen mit Schutzstatus S, die bereits seit dem ersten Semester 2022 in der Schweiz leben, liegt die Quote bei knapp 32 Prozent.
Trotz Rückkehrorientierung des Schutzstatus S soll die Erwerbsquote gesteigert und damit die Sozialhilfe entlastet werden. Zudem sollen die Betroffenen mit erhaltenen oder neu erworbenen Qualifikationen bei ihrer Rückkehr einen Beitrag zum Wiederaufbau ihres Landes leisten können.
Auch die Unternehmen in der Schweiz seien gefordert, so Bundesrat Beat Jans in der Medienkonferenz. Doch auch die Ukrainerinnen und Ukrainer nimmt er in die Pflicht:
Regierungsrat Christoph Ammann, Vorsteher der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern, sprach an der Medienkonferenz für die Kantone. Essentiell sei der Spracherwerb der Geflüchteten, die Kantone hätten ein gutes Angebot.
Diplome der Geflüchteten seien nicht alles – Arbeitserfahrung und effektive Kenntnisse müssten festgestellt werden, um Ukrainerinnen und Ukrainer in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Die Geflüchteten müssten sich bemühen. Integration in den Arbeitsmarkt funktioniere nicht «à la carte», so Ammann. Arbeit helfe auch bei der Integration in die Gesellschaft.
Zurzeit ist nur ein kleiner Teil der Personen mit Schutzstatus S bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldet. Um eine Anmeldung bei den RAV für arbeitsmarktfähige Personen zu erreichen und grundsätzlich die Vermittlung in den Arbeitsmarkt zu verbessern, sollen Asylsozialhilfe und Integrationsförderung sowie die öffentliche Arbeitsvermittlung künftig enger zusammenarbeiten.
Seit Anfang Jahr sind die kantonalen Sozialhilfebehörden aufgefordert, arbeitsmarktfähige Personen mit Schutzstatus S bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu melden. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, eine gesetzliche Verpflichtung dieser Meldungen zu prüfen.
In der Schweiz leben 65'000 Personen mit Schutzstatus S. Diese sind nur zu 24 Prozent in den Arbeitsmarkt integriert, weshalb der Bundesrat nun handelt.
Für 2025 sieht der Bundesrat eine weitere Steigerung der Erwerbsquote auf 45 Prozent vor. Laut Bundesrat Jans wäre eine solche Quote bereits eine grosse Leistung. Das EJPD prüft bis Ende Mai 2025 Anpassungen am Programm S, um den finanziellen Anreiz für die Kantone zu erhöhen, diese Zielvorgabe zu erreichen.
Der Bund unterstützt die Kantone bei der Integration mit 3000 Franken pro geflüchteter Person. Dies sei laut Bundesrat Jans grosszügig, da die Integration Aufgabe der Kantone sei.
Mit Material der Nachrichtenagentur SDA
Ach, ich vergass, das ist ja dann ein anderes Bundesdepartement.
Das System ist krank. Also besser jemand mit Status S günstig beschäftigen, als jemand in der CH ü50 einzustellen. Das freut die SVP/FDP.