In der Schweiz sollen keine Personen Schlüsselpositionen besetzen, die gegen den Staat arbeiten, das ihnen entgegengesetzte Vertrauen missbrauchen oder eine Gefahr für die innere und äussere Sicherheit darstellen. Eine Stelle beim Verteidigungsdepartement führt deshalb Personensicherheitsprüfungen durch. Grundsätzlich gilt: Je höher das Amt, desto genauer wird hingeschaut.
Überprüft werden zum Beispiel Straf- und Betreibungsregisterauszüge, Finanz- und Gesundheitsdaten. Auch allfällige Suchtprobleme und das Sexleben werden abgeklärt: Ist jemand erpressbar durch eine aussereheliche Affäre, durch ausschweifenden Lebensstil?
In der jüngsten Vergangenheit sind immer wieder hohe Staatsfunktionäre über die Sicherheitsprüfung gestolpert – zum Beispiel Divisionär Guy Vallat, der Schweizer Verteidigungsattaché in Paris oder Divisionär Mathias Tüscher, Kommandant der Territorialdivision 1.
Die Vizekanzler, die Generalsekretärinnen und persönlichen Mitarbeitenden der Bundesräte werden der höchsten Stufe, der erweiterten Sicherheitsprüfung, unterzogen. Ausgerechnet Bundesrätinnen, Bundesräte sowie Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler sind aber von dieser Prozedur befreit.
In diesem Persilschein wittert die Greco, die Antikorruptionsbehörde des Europarats, eine Gefahr für die Schweiz. In ihrem aktuellen Bericht zu «Korruptionsrisiken bei hohen Amtsträgern» empfiehlt sie, auch die höchste Führungsebene unseres Landes auf Herz und Nieren zu prüfen, um damit deren Integrität sicherzustellen.
Die offizielle Schweiz findet indes: Sie tut schon jetzt genug, um die Integrität von Viola Amherd und Co. zu garantieren – weil Medien, die eigene Partei und die anderen Parteien Anhörungen mit den Kandidatinnen und Kandidaten durchführen. Man vertraut auf Selbstkontrolle: Wer einen Tolggen im Reinheft hat, kann das nicht verbergen. So enthüllte etwa der damalige «Weltwoche»-Redaktor Urs Paul Engeler im Dezember 2011 Unregelmässigkeiten beim Verwalten einer Erbschaft durch Bruno Zuppiger. Der Zürcher SVP-Nationalrat zog seine Kandidatur zurück und wurde später wegen Veruntreuung verurteilt. Zuppiger starb im Jahr 2016.
Anders lief es bei Pierre Maudet. Der Genfer wollte 2017 Nachfolger von FDP-Bundesrat Didier Burkhalter werden, unterlag aber in der Endausmarchung Ignazio Cassis. Für die FDP ein Glücksfall. Denn 2015 übernahm die Königsfamilie von Abu Dhabi für Maudet 50'000 Franken Reisekosten; der Genfer Staatsrat vergnügte sich dabei an einem Formel-1-Rennen. Das Bundesgericht verurteilte Maudet wegen eines Korruptionsdelikts. Die FDP schloss ihren einstigen Shootingstar aus der Partei aus. Maudet trat aus der Regierung zurück, wurde aber später erneut gewählt.
Die Causa Maudet erwähnt die Greco als Negativbeispiel. Gleichzeitig anerkennt die Antikorruptionsbehörde, dass die Parteien seit der Affäre Zuppiger ihre Kandidatinnen und Kandidaten genauer unter die Lupe nehmen.
Insgesamt attestiert die Greco der Schweiz gute Noten im Kampf gegen Korruption. Sie moniert aber, dass die Ziele ehrgeiziger sein könnten. Auch mangele es der zuständigen «Interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung» an Personal und Unabhängigkeit.
Das Bankgeheimnis hat die Schweiz auf ausländischen Druck hin aufgegeben. Folgt als Nächstes das Bankgeheimnis der Bundesräte? Geht es nach der Greco, lautet die Antwort: Ja. Sie empfiehlt, die Mitglieder der Landesregierung zu verpflichten, ihre Einkünfte, ihr Vermögen, ihre Verpflichtungen und finanziellen Interessen regelmässig zu veröffentlichen. Finanzielle Transparenz sei ein wichtiges Instrument zur Korruptionsbekämpfung, so die Greco. Sie schlägt sogar vor, dass auch Lebenspartnerinnen und -partner sowie die Kinder der obersten helvetischen Exekutive den totalen finanziellen Striptease hinlegen sollten – allerdings nur vor einer Risikoprüfungsbehörde und nicht vor der Öffentlichkeit.
Die Schweiz wird die insgesamt fünfzehn Empfehlungen der Greco analysieren und bis Ende nächsten Jahres mitteilen, wie es mit der Umsetzung aussieht. Rechtlich verbindlich sind die Vorschläge nicht.
Und falls Politiker was dagegen haben kann man ihnen immer noch entgegnen "Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten", diesen Spruch hauen Politiker ja auch immer raus, wenn staatlichseitige Schnüffeleien gegen Bürger gerechtfertigt werden sollen.
Auf gut Deutsch gilt also für EL-Bezüger*innen das Bankgeheimnis nicht mehr und ich habe keine Ahnung, warum das nur für die Bedürftigen so sein soll?
Ich denke, dass da die Bürgerlichen die Büchse der Pandora selber geöffnet haben, denn im Grunde widerspricht dies dem Gleichheitsgebot (BV Art. 8) unserer Verfassung in krasser Art und Weise! 🤔