Finanzkontrolle kritisiert Langfrist-Finanzplanung für Bahnprojekte
Die langfristige Finanzplanung für Bahnprojekte in der Schweiz hat Lücken. Die Eidgenössische Finanzkontrolle ortet Mängel bei den Prognosen. Angesichts der Projektvolumen könnte dieser Umstand zu Abweichungen in Milliardenhöhe zwischen Beginn und Ende der Projekte führen.
Der Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert den Ausbau, den Unterhalt und den Betrieb der Bahninfrastruktur. Pro Jahr erhält der Fonds rund 6 Milliarden Franken, wie die Eidgenössische Finanzkontrolle in ihrem am Montag veröffentlichten Bericht schreibt.
Sie ist der Auffassung, dass das zuständige Bundesamt für Verkehr (BAV) die Verwaltung des Fonds verbessern muss, über das bereits Erledigte hinaus. Die derzeitigen Mängel führten zu Lücken, und deshalb fehle es an der Transparenz, die die Bundesverwaltung und das Parlament für fundierte Entscheidungen benötigten.
Unter anderem empfiehlt die EFK, klar dazulegen, in welchem Ausmass die BIF-Prognosen unsicher sind. Auf Szenarien basierende Bandbreiten sollten die Prognosen ergänzen. Beim Reporting und bei Entscheidhilfen sollte der Fokus auf die sensiblen Variablen gelenkt werden, und es brauche Indikatoren und Handlungsvorschläge.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist einverstanden. In der Botschaft zur Planungsvorlage «Verkehr '45» will es aufzeigen, dass die BIF-Planung mit vielen Unsicherheiten behaftet ist, wie es in seiner Stellungnahme schrieb. Bei der für Sommer 2026 angekündigten Vernehmlassung könne die Empfehlung indes noch nicht umgesetzt werden.
Bei «Verkehr '45» geht der Bund von Mehrkosten für Bahnprojekte aus, für die zu wenig Mittel bereitstehen. Die EFK stellte Ungenauigkeiten bei der Berücksichtigung der Teuerung und beim Wirtschaftswachstum fest.
Das BAV ist ebenfalls der Ansicht, dass Ausbau und Unterhalt der Bahninfrastruktur mit konsistenten Annahmen zur Teuerung prognostiziert werden sollten. Offizielle Prognosen des Bundes, auf die es sich stützen könnte, gebe es indes nicht. Das Bundesamt will mögliche Lösungen für die Teuerungsannahmen prüfen.
Gleichzeitig will das BAV unterscheiden zwischen der Planung mit Blick auf Budget und Finanzplan einerseits und Horizont 2050 andererseits. Diesen «unterschiedlichen Horizonten» will es auch künftig Rechnung tragen. (sda)
