Velodiebe werden künftig härter bestraft
Der Bundesrat will Velodiebstahl künftig härter bestrafen. Er ist einverstanden mit einer entsprechenden Motion des St.Galler SVP-Nationalrats Lukas Reimann.
Der Bundesrat nahm an seiner Sitzung am Mittwoch Stellung zu dem Vorstoss und erklärte sich damit einverstanden. Konkret geht es dabei um die sogenannte «Entwendung zum Gebrauch» gemäss Strassenverkehrsgesetz.
Diebstahl für eine einmalige Fahrt
Der Gesetzesartikel betrifft Fälle, in denen jemand ein Fahrzeug entwendet oder darin mitfährt, um von einem Ort an den anderen zu kommen – ohne das Auto oder Velo dauerhaft behalten zu wollen.
Reimann verlangt in seiner Motion, dass eine mildere Behandlung nur noch möglich sein soll, wenn zwischen Täter und Opfer ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, sie also beispielsweise zur gleichen Familie gehören. Milde Strafen sollen nach seinem Willen auch weiter möglich sein, wenn jemand ein Fahrzeug zwar grundsätzlich benutzen durfte, diese Erlaubnis aber missbraucht hat.
Für alle anderen Fälle fordert Reimann «wirksame strafrechtliche Sanktionen». Sie sollen als Vergehen und nicht mehr pauschal als Übertretung behandelt werden.
Milde Strafe für Diebstahl teurer Velos
Die heutige Regelung führe oft dazu, dass milde bestraft werde, wer ein Velo oder E-Bike mit einer Geschwindigkeit bis 25 km/h entwende, kritisiert der SVP-Politiker in der Begründung seiner Motion: «Die Ausrede, das Fahrzeug nur ‹gefunden› oder ‹kurz benutzt› zu haben, genügt oft, um eine strengere strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden.»
Dies führe dazu, dass Täter selbst für den Diebstahl hochwertiger Velos und E-Bikes lediglich mit einer geringen Busse rechnen müssten, so der St.Galler Nationalrat. In der Schweiz würden jährlich 50'000 Velos gestohlen. (sda)
