13.12.2023, 15:3013.12.2023, 16:07
Bei der Vereidigung der Bundesräte hoben fast alle Bundesräte drei Finger ihrer rechten Hand zum Schwur. Der neu gewählte SP-Bundesrat Beat Jans und SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hingegen legten ihre Hand aufs Herz.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider und Bundesrat Beat Jans legen keinen Schwur, sondern ein Gelübde ab.Bild: keystone
Wieso?
Den Bundesrätinnen und Bundesräten ist es überlassen, entweder einen Eid oder ein Gelübde abzulegen. Beide Formeln werden vom Generalsekretär oder der Generalsekretärin vorgelesen.
Der Eid lautet:
«Ich schwöre vor Gott, dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.»
Das Gelübde lautet:
«Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.»
Wer den Schwur ablegen will, erhebt drei Finger seiner rechten Hand und sagt: «Ich schwöre.» Wer das Gelübde ablegen will, legt sich die Hand aufs Herz und sagt: «Ich gelobe.»
Der erste Eid war noch umfangreicher
Die Eidesformel wurde erstmals 1848 im Dekret der Bundesversammlung festgehalten. Damals fiel sie noch deutlich länger aus:
«Ich schwöre vor Gott, dem Allmächtigen, die Verfassung und Gesetze des Bundes treu und wahr zu halten, die Einheit, Kraft und Ehre der schweizerischen Nation zu wahren, die Unabhängigkeit des Vaterlandes, die Freiheit und die Rechte des Volkes und seiner Bürger zu schützen und zu schirmen und überhaupt alle mir übertragenen Pflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe!»
1875 wurde die Möglichkeit eingeführt, den Eid durch das Gelübde zu ersetzen. Diese Praxis wurde 1903 in den Ratsreglementen verankert.
Seit 2002 wird nur noch geschworen bzw. gelobt, die Verfassung und Gesetze zu beachten und die Pflichten des Amtes gewissenhaft zu erfüllen. (saw)
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