Der Bundesrat will gegen die steigenden Mietzinsen vorgehen. Das Wirtschaftsdepartement schrieb am Mittwoch in einer Mitteilung folgendes: «Der Bundesrat beschloss, mit gezielten, kurzfristig umsetzbaren Massnahmen einen Beitrag zu leisten, um diese Entwicklung etwas zu dämpfen.»
Die Regierung erwartet, dass die Mietzinse innerhalb von relativ kurzer Zeit um etwa 15 Prozent steigen. Das Wirtschaftsdepartement soll bis im Sommer eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.
Der Bundesrat will die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen anpassen, wie er weiter mitteilte. Die Massnahmen sollen in seinen Worten «eine gewisse mietzinsdämpfende Wirkung erzielen» und die Transparenz im Mietmarkt erhöhen.
Ganz so kurzfristig sind die Massnahmen allerdings nicht. Denn der Massnahmenkatalog muss zunächst mal im kommenden Sommer in die Vernehmlassung. Bis es dann zu einer Umsetzung kommt, könnte es sicherlich bis Ende 2024 dauern, schreiben die Zeitungen von CH Media.
Bis dahin könnte der Referenzzinssatz sogar noch einmal angehoben werden. Die Mietpreise dürften so innerhalb zweier Jahre um rund 15 Prozent steigen.
Dazu kommt: Übermässig in Vertragsverhältnisse eingreifen oder gar Investitionen im Wohnungsmarkt hemmen will der Bundesrat indes nicht, wie er zur geplanten Verordnungsanpassung festhält.
Bei bestehenden Mietverhältnissen habe der Referenzzinssatz, der den Hypothekarzinsen folge, eine wichtige Rolle, schreibt der Bundesrat. Der 2008 eingeführte Referenzzinssatz sei in den letzten Jahren zwar laufend gesunken, aber am 1. Juni ein erstes Mal angehoben worden, von 1,25 auf 1,50 Prozent.
Bei einer Erhöhung um 0,25 Prozentpunkte dürfen Vermieter den Mietzins um 3,0 Prozent anheben – sofern sie auch die vorherigen Senkungen weitergegeben haben. Weitere Anhebungen des Referenzzinssatzes seien zu erwarten, schrieb der Bundesrat.
Die Mieten nach oben treiben können auch weitere Kostenfaktoren wie die allgemeine Teuerung. Sie könnten innert relativ kurzer Zeit zu Mietzinserhöhungen von etwa 15 Prozent führen, begründet der Bundesrat die vier angedachten Anpassungen.
Der Bundesrat hat bereits recht konkrete Vorstellungen, was er gegen die steigenden Mieten unternehmen will. Folgende Massnahmen schlägt die Regierung vor:
Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) soll zudem das geltende und über 40-jährige Mietzinsmodell unter die Lupe nehmen. Es soll mit einer wissenschaftlichen Studie überprüfen, ob es noch den heutigen Realitäten der Immobilienfinanzierung entspricht. Das Mietzinsmodell ist Grundlage für die Regeln der Mietzinsgestaltung und -anpassung.
Der Mieterinnen- und Mieterverband zeigte sich in einer Medienmitteilung gar nicht zufrieden. Der Präsident des MV, Ständerat Carlo Sommaruga wird folgend zitiert:
Der MV fordert stattdessen vom Bundesrat, «die Überwälzung der Referenzzinssatz-Erhöhung sofort vorübergehend auszusetzen und Vorschläge zur Verhinderung missbräuchlicher Mietzinserhöhungen zu präsentieren.»
(jaw/sda)