In der Stadt Zürich werden trotz der bundesrätlichen Verordnung wohl bald wieder Demonstrationen möglich sein. Wie die Stadt Zürich in einer Mitteilung schreibt, obliegt es den Behörden, die Verordnung des Bundesrats auszulegen.
Dies haben die Zürcher Behörden offenbar getan und kommen zum Schluss, dass das Veranstaltungsverbot des Bundesrats nicht mehr absolut gelte. Denn jeder Kanton habe gemäss der Verordnung die Möglichkeit, Ausnahmen von den grundsätzlichen Verboten zu bewilligen.
Genau davon will die Stadt Zürich nun Gebrauch machen: «Liegt ein überwiegendes öffentliches Interesse vor und hat der Veranstalter ein überzeugendes Schutzkonzept, kann er beim Kanton ein Gesuch für eine solche Ausnahmebewilligung einreichen», heisst es in der Mitteilung.
Wenn ein Gesuch von den kantonalen Behörden bewilligt wird, braucht es noch das Einverständnis des Sicherheitsdepartements der Stadt Zürich. Dieses solle aber «rasch und unbürokratisch» erteilt werden, sobald eine kantonale Ausnahmebewilligung vorliegt. Ansonsten sei die Polizei weiterhin angehalten, jede Art von Veranstaltung zu verhindern. (bzbasel.ch)