Die Kantone sollen Ende Mai für ab Juli geplante Grossveranstaltungen mit maximal 3000 Personen bewilligen können - wenn es die epidemiologische Lage erlaubt. Ab September soll die Obergrenze auf 10'000 Personen angehoben werden. So sieht es der Bundesrat vor.
Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen sind seit Ausbruch der Pandemie im Frühjahr 2020 verboten – nur im Oktober 2020 waren sie kurzzeitig erlaubt. Festivalveranstalter und die Eventbranche forderten in den vergangenen Wochen wiederholt «mehr Planungssicherheit».
Diesem Wunsch möchte der Bundesrat nun nachkommen. Er hat am Mittwoch skizziert, unter welchen Bedingungen die Kantone ab Sommer 2021 Grossveranstaltungen bewilligen können – auch wenn noch nicht klar ist, ob die epidemiologische Lage eine Durchführung erlauben wird.
Wann und unter welchen Bedingungen Grossveranstaltungen wieder stattfinden können, wird der Bundesrat voraussichtlich in der zweiten Juni-Hälfte entscheiden. Ausschlaggebend werde neben der epidemiologischen Lage der Fortschritt bei der Impfstrategie sein.
Konzerte, Sport-Events, Openairs 🎸⚽️🎫 Ob Grossveranstaltungen ab Juli wieder möglich sind, kann der Bundesrat noch nicht entscheiden. Aber wir wollen Organisatoren und Kantonen eine Perspektive und Planungssicherheit bieten. Der Vorschlag geht nun in Konsultation. https://t.co/qVD3RoLAXp
— Alain Berset (@alain_berset) April 28, 2021
Klar ist: Grossveranstaltungen werden nur unter restriktiven Auflagen erlaubt sein. Der Bundesrat will den Kantonen strenge Schutzkonzepte vorgeben sowie die Regel, dass nur geimpfte, negativ getestete und genesene Personen an solchen Veranstaltungen teilnehmen können.
Um die anspruchsvollen Schutzkonzepte zu testen, schlägt der Bundesrat eine Pilotphase vor. Kantone sollen im Juni die Durchführung von drei ausgewählten Pilotveranstaltungen mit mindestens 300 und maximal 600 Personen bewilligen können. Solche Pilotveranstaltungen sollen zeigen, ob und wie die Schutzkonzepte für Grossveranstaltungen umgesetzt und die Kontrolle der Impf-, Test- und Genesungsnachweise sichergestellt werden können.
Die Kantone müssen laut dem Bundesrat die Bewilligungen widerrufen oder zusätzliche Einschränkungen erlassen, wenn sich die epidemiologische Lage so verschlechtert, dass die Durchführung der Grossveranstaltung nicht mehr möglich oder die Kontaktverfolgung nicht mehr gewährleistet ist. Ebenso soll geprüft werden, ob die Verwendung von Selbsttests, die vor Ort und unter Aufsicht des Organisators durchgeführt werden können, praxistauglich ist.
Die Kantone sollen mit den Vorgaben «eine Entscheidungshilfe» erhalten, schreibt der Bundesrat in seiner Mitteilung. Es handle sich «nicht um einen Öffnungsplan». Diesen werde er erst vorlegen, wenn Erfahrungen mit Pilotveranstaltungen gesammelt worden seien. Der Grundsatzentscheid zu den Grossveranstaltungen wird der Bundesrat voraussichtlich am 26. Mai fällen.
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Bis im Sommer soll auch ein schweizweit einheitliches Covid-Zertifikat – also ein fälschungssicherer Impf-, Test- und Genesenennachweis – vorliegen, womit die Kontrolle der Nachweise am Eingang wesentlich erleichtert werde, schreibt der Bundesrat.
Sollten Veranstaltungen mit einer kantonalen Zusicherung aus epidemiologischen Gründen nicht stattfinden können, haben die Organisatoren Anspruch auf eine Entschädigung. Bund und Kantone beteiligen sich an den ungedeckten Kosten von überkantonalen Events von mehr als 1000 Personen pro Veranstaltungstag. Diese Schutzschirm-Regelung hatte das Parlament in der abgelaufenen Frühjahrssession beschlossen.
Der Bundesrat legt nun dar, wie dies konkret umgesetzt werden soll. Der Veranstalter trägt demnach pro Veranstaltung von den ungedeckten Kosten eine Franchise von 30'000 Franken und vom verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von 20 Prozent.
Die Kostenbeteiligung von Bund und Kantonen beträgt pro Veranstaltung höchstens 5 Millionen Franken. Die Regelung gilt für Veranstaltungen zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022. Für die Umsetzung muss laut dem Bundesrat in den meisten Kantonen noch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Die Kantone, Städte, Gemeinden, die Dachverbände der Sozialpartner, die betroffenen Branchenverbände, der Rat der Religionen sowie die zuständigen Parlamentskommissionen können sich nun bis am 10. Mai 2021 in einer Konsultation zu den Vorschlägen des Bundesrats äussern. (sda)