Das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt hat gegen eine Mutter zu Recht eine Busse von 250 Franken verhängt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Frau liess ihre Tochter während der Corona-Pandemie wiederholt ohne Maske die Primarschule besuchen.
Die Frau rügte vor Bundesgericht, bei der ausgesprochenen Busse handle es sich um eine Strafe, womit strengere Verfahrensvorschriften als im Verwaltungsverfahren gelten würden. Diese Sicht hat das höchste Schweizer Gericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil verworfen.
Es bestätigt vielmehr seine Rechtsprechung, wonach die im Schulrecht ausgefällte Ordnungsbusse keinen strafrechtlichen Charakter hat. Sie stelle eine Disziplinarmassnahme im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens dar.
Dies ergebe sich aus ihrer Grundlage im kantonalen Schulgesetz und ihrem Zweck, die Eltern zur Einhaltung ihrer verwaltungsrechtlichen Pflichten anzuhalten. Zudem zeige sich dies auch an ihrer maximalen Höhe von 1000 Franken. Damit habe die ausgesprochene Ordnungsbusse primär präventiven sowie erzieherischen Charakter und stelle keine Strafe dar.
Die Schülerin der zweiten Primarklasse erschien wiederholt ohne Maske in der Schule. Die Mutter reichte kein ärztliches Attest ein, das die Tochter von der Maskentragpflicht befreit hätte, die ab dem 3. Januar 2022 in den Innenräumen der Primarschulen des Kantons Basel-Stadt galt.
Die Schulbehörden forderten die Mutter mehrfach auf, ein ärztliches Attest einzureichen. Sie wurde zudem auf die Konsequenzen hingewiesen, sollte sie der Aufforderung nicht nachkommen.
Mitte Februar 2022 verhängte das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt schliesslich wegen wiederholter Verletzung der elterlichen Pflichten eine Ordnungsbusse von 250 Franken. Eine Beschwerde der Mutter ans Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt blieb erfolglos. (Urteil 2C_33/2023 vom 28.2.2024) (rbu/sda)
Und ja die Busse hätte auch gerne höher sein dürfen!
"Meine Tochter ist die beste"
"Diese Note ist ungerechtfertigt"
"Sie gehört in die höchste Leistungsstufe der Sekundarschule"