Der Bundesrat hat in einer ausserordentlichen Sitzung die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein.
>>> Die Entwicklung im Liveticker
Die Massnahmen in der Übersicht:
Ab heute Montag um Mitternacht bis vorerst am 19. April 2020.
Heute ab Mitternacht sind öffentliche und private Veranstaltungen verboten.
Geschlossen werden ab sofort:
Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt, es sind genügend Vorräte angelegt, teilt der Bundesrat mit.
Folgende Betriebe bleiben offen:
Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben. Alle diese Einrichtungen müssen die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zum Abstand halten und zur Hygiene einhalten. Das gilt also auch für Lebensmittelläden.
Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben geöffnet, müssen aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten.
Der Bundesrat ruft die gesamte Bevölkerung dazu auf, alle unnötigen Kontakte zu vermeiden, Abstand zu halten und die Hygienemassnahmen zu befolgen. Er ruft insbesondere auch die ältere Bevölkerung dazu auf, zu Hause zu bleiben.
Besonders gefährdete Personen erledigen ihre Arbeit zu Hause. Ist dies nicht möglich, werden sie vom Arbeitgeber beurlaubt. Ihren Lohn erhalten sie weiterhin.
Für Kinder, die nicht privat betreut werden können, haben die Kantone für die notwendigen Betreuungsangebote zu sorgen. Kindertagesstätten dürfen nur geschlossen werden, wenn andere geeignete Betreuungsangebote bestehen. Diese Massnahme gilt vorerst bis am 19. April 2020 und betrifft neu auch die Schulschliessungen.
Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat derBundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Dies gilt bis Ende Juni 2020.
Die Armee soll erstens das Gesundheitswesen mit sanitätsdienstlichen Leistungen unterstützen, insbesondere mit Pflege, Patientenüberwachung, sanitätsdienstlichen Transporten oder Spitallogistik (z.B. Bettendesinfektion, Küche, Wäscherei, Reinigung).
Zweitens soll die Armee bei Bedarf logistische Aufgaben wie Transporte und Mithilfe beim Aufbau von improvisierter Infrastruktur übernehmen.
Drittens soll sie im Sicherheitsbereich die kantonalen Polizeikorps entlasten, zum Beispiel durch eine stärkere Unterstützung beim Botschaftsschutz, oder das Grenzwachtkorps an Landesgrenzen und Flughäfen unterstützen.
Der Bundesrat hat entschieden, ab Mitternacht auch die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich zu kontrollieren und dort Einreiseverbote mit Ausnahmen einzuführen. Bereits am Freitag hatte er Schengen-Grenzkontrollen für Reisende aus Italien eingeführt.
Die Einreise aus den vier grossen Nachbarländern ist nur noch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt. Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiter erlaubt.
Schliesslich dürfen auch Personen in einer Situation absoluter Notwendigkeit einreisen.
Um diese Aufgaben gezielt umzusetzen, werden kleinere Grenzübergänge schweizweit geschlossen und der Grenzverkehr auf grössere Grenzübergänge kanalisiert. Eine Liste dieser Grenzübergänge wird durch die Eidgenössische Zollverwaltung veröffentlicht.
Ab Donnerstag wird der öffentliche Verkehr auf Schiene und Strasse schrittweise reduziert. Fernverkehrszüge verkehren nur noch im Stunden- statt im Halbstundentakt. Nächtliche Zusatzverbindungen an den Wochenenden fallen aus. Züge des internationalen Fernverkehrs fahren noch bis an die Grenzbahnhöfe. Im Regionalverkehr werden die Takte gelockert, Halb- statt Viertelstundentakt respektive Stunden- statt Halbstundentakt. Die Transportunternehmen bitten Reisende, den Online-Fahrplan zu konsultieren und Billette elektronisch zu kaufen.
(meg)