Aktuell lassen sich in der Schweiz rund 10 Prozent der Infektionen auf Ansteckungen im Ausland zurückführen, wie Patrick Mathys, Leiter Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit beim BAG, sagte. 6 Prozent davon stammten aus Risikoländern.
Derzeit sind, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weiter mitteilte, rund 9000 Menschen nach der Rückreise in Risikoländer in Quarantäne. Dies zeige, dass sich die Rückreisenden ihrer Verantwortung bewusst seien, stellte Mathys fest.
«Wir werden strenger kontrollieren», kündigte Mathys an. So soll es mehr Stichproben geben, die Daten würde man weiterhin an die Kantone weiterleiten. Zu diesem Zweck würden die internen Personalressourcen aufgestockt. «Die Einhaltung der Quarantäne ist eine solidarische Handlung. Eine Nichteinhaltung ist kein Kavaliersdelikt», sagte Mathys
Deutschland und Österreich wollen Corona-Schnelltests an Flughäfen für alle Einreisenden einführen. Die Schweiz wird diese vorerst nicht einführen. «Wir haben das Gefühl, das hätte keinen zusätzlichen Nutzen», sagte Mathys zur Begründung. Ein Grossteil dürfte sich bei der Rückreise in die Schweiz in einem frühen Stadium der Infektion befinden.
Dann sei ein Nachweis mit grösster Wahrscheinlichkeit negativ. Deshalb könne ein negativer Test die Quarantänepflicht auch nicht ersetzen. «Wir lassen uns aber die Option offen, diese Massnahme zu etablieren», sagte Mathys.
Es brauche einheitliche und widerspruchsfreie Verhaltensregeln, sagte Pascal Strupler, Direktor des BAG. Das bedürfe einer gewissen Koordination und das BAG suche mit den Kantonen nach Lösungen – bzw. mache drei Vorschläge:
Der Zuger Kantonsarzt Rudolf Hauri sagte, dass Kantone dies prüften. Je nach regionalen Gegebenheiten würden sie entsprechende Verschärfungen auch verordnen.
Die unterschiedlichen Vorschriften in den Kantonen erklären sich durch unterschiedliche Situationen, wie Hauri sagte. Die Virusaktivität sei nicht überall gleich, führte der Präsident der Kantonsärztinnen und -ärzte der Schweiz aus.
Ab kommendem Montag, 3. August, dürfen Personen, die eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartnern in der Schweiz haben, neu in die Schweiz einreisen, sofern sie ihre Beziehung belegen können. Sie können sich dabei neu auf die Härtefallbestimmung berufen, die für Verheiratete, Personen mit einer eingetragenen Partnerschaft oder minderjährigen Kindern gilt. Dies erklärte Barbara Büschi, stellvertretende Direktorin im Staatssekretariat für Migration (SEM).
Notwendig sind eine Einladung der in der Schweiz lebenden Person und Belege, dass die Partnerschaft seit längerem besteht und regelmässig gepflegt wurde. Ausserdem müssen sich die Partner mindestens einmal vor dem Erlass der covidbedingten Einreisebeschränkungen in der Schweiz oder im Ausland persönlich getroffen haben.
Als Belege gelten neben der schriftlichen Einladung mit einer Kopie des Schweizer Passes oder des Ausländerausweise etwa eine von beiden Personen unterzeichnete Bestätigung der Partnerschaft, eine Brief- oder Emailkorrespondenz, Flugtickets sowie Fotos und Kopien von Ein- und Ausreisestempeln in Reisepässen. «Eine kurze Ferienbekanntschaft reicht nicht aus», erklärte Büschi. (pit/sda)
Das einzige was hilft ist Social Distancing. Home Office empfehlung wieder einführen und keine dichte Belegung von Ausgehlokalen mehr zulassen, wenn man Tote verhindern will.
Es gibt viele Unternehmen die dies ohne grosse Probleme umsetzen können z.B. Banken, Versicherungen, Krankenkassen, Informatik, Telekommunikation, Pharma etc.