Schweiz
Coronavirus

Die 5 wichtigsten Punkte der Corona-Pressekonferenz

Pascal Strupler, Direktor des Bundesamts fuer Gesundheit BAG, spricht waehrend einer Medienkonferenz zur Situation des Coronavirus (COVID-19), am Donnerstag, 30. Juli 2020 in Bern. (KEYSTONE/Anthony A ...
BAG-Chef Pascal Strupler am Donnerstag an der Pressekonferenz in Bern.Bild: keystone

Corona-PK verpasst? Das waren die 5 wichtigsten Punkte

Das BAG meldete am Donnerstag 220 neue Corona-Fälle. Am Nachmittag folgte die Pressekonferenz mit den Experten des Bundes. Das sind die wichtigsten Punkte.
30.07.2020, 16:1430.07.2020, 16:58

10 Prozent der Ansteckungen im Ausland

Aktuell lassen sich in der Schweiz rund 10 Prozent der Infektionen auf Ansteckungen im Ausland zurückführen, wie Patrick Mathys, Leiter Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit beim BAG, sagte. 6 Prozent davon stammten aus Risikoländern.

Einreisende werden stärker kontrolliert

Derzeit sind, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weiter mitteilte, rund 9000 Menschen nach der Rückreise in Risikoländer in Quarantäne. Dies zeige, dass sich die Rückreisenden ihrer Verantwortung bewusst seien, stellte Mathys fest.

«Die Einhaltung der Quarantäne ist eine solidarische Handlung. Eine Nichteinhaltung ist kein Kavaliersdelikt.»
Patrick Mathys

«Wir werden strenger kontrollieren», kündigte Mathys an. So soll es mehr Stichproben geben, die Daten würde man weiterhin an die Kantone weiterleiten. Zu diesem Zweck würden die internen Personalressourcen aufgestockt. «Die Einhaltung der Quarantäne ist eine solidarische Handlung. Eine Nichteinhaltung ist kein Kavaliersdelikt», sagte Mathys

Keine Corona-Schnelltests am Flughafen

Wer aus einem der 42 L�nder auf der BAG-Risikoliste in die Schweiz einreist, muss in Quarant�ne, auch wenn die Person einen negativen Coronavirus-Test vorweisen kann. (Archivbild)
Das BAG lässt sich die Option offen, am Flughafen Corona-Schnelltests einzuführen.Bild: sda

Deutschland und Österreich wollen Corona-Schnelltests an Flughäfen für alle Einreisenden einführen. Die Schweiz wird diese vorerst nicht einführen. «Wir haben das Gefühl, das hätte keinen zusätzlichen Nutzen», sagte Mathys zur Begründung. Ein Grossteil dürfte sich bei der Rückreise in die Schweiz in einem frühen Stadium der Infektion befinden.

Dann sei ein Nachweis mit grösster Wahrscheinlichkeit negativ. Deshalb könne ein negativer Test die Quarantänepflicht auch nicht ersetzen. «Wir lassen uns aber die Option offen, diese Massnahme zu etablieren», sagte Mathys.

Generelle Maskenpflicht und weitere Vorschläge

Es brauche einheitliche und widerspruchsfreie Verhaltensregeln, sagte Pascal Strupler, Direktor des BAG. Das bedürfe einer gewissen Koordination und das BAG suche mit den Kantonen nach Lösungen – bzw. mache drei Vorschläge:

  • Maskenpflicht auch in Geschäften oder sogar in allen öffentlich zugänglichen Räumen
  • obligatorische Kontrolle der Kontaktdaten in Ausgehlokalen
  • maximale Gästezahl von 100 Personen in Ausgehlokalen

Der Zuger Kantonsarzt Rudolf Hauri sagte, dass Kantone dies prüften. Je nach regionalen Gegebenheiten würden sie entsprechende Verschärfungen auch verordnen.

Die unterschiedlichen Vorschriften in den Kantonen erklären sich durch unterschiedliche Situationen, wie Hauri sagte. Die Virusaktivität sei nicht überall gleich, führte der Präsident der Kantonsärztinnen und -ärzte der Schweiz aus.

Lösung für #loveisnottourism

Ab kommendem Montag, 3. August, dürfen Personen, die eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartnern in der Schweiz haben, neu in die Schweiz einreisen, sofern sie ihre Beziehung belegen können. Sie können sich dabei neu auf die Härtefallbestimmung berufen, die für Verheiratete, Personen mit einer eingetragenen Partnerschaft oder minderjährigen Kindern gilt. Dies erklärte Barbara Büschi, stellvertretende Direktorin im Staatssekretariat für Migration (SEM).

Notwendig sind eine Einladung der in der Schweiz lebenden Person und Belege, dass die Partnerschaft seit längerem besteht und regelmässig gepflegt wurde. Ausserdem müssen sich die Partner mindestens einmal vor dem Erlass der covidbedingten Einreisebeschränkungen in der Schweiz oder im Ausland persönlich getroffen haben.

Als Belege gelten neben der schriftlichen Einladung mit einer Kopie des Schweizer Passes oder des Ausländerausweise etwa eine von beiden Personen unterzeichnete Bestätigung der Partnerschaft, eine Brief- oder Emailkorrespondenz, Flugtickets sowie Fotos und Kopien von Ein- und Ausreisestempeln in Reisepässen. «Eine kurze Ferienbekanntschaft reicht nicht aus», erklärte Büschi. (pit/sda)

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