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Coronavirus

Trotz Isolation an Partys gegangen – 21-Jährige wehrt sich gegen Vorwurf

Trotz Corona und Isolation an Partys gegangen – 21-Jährige wehrt sich gegen Vorwurf

Der Kanton Solothurn zeigte eine junge Frau an, weil sie während der angeordneten Isolation an Partys in Grenchen teilnahm. Nun wehrt sie sich per Anwalt. Sie sei vom Gesundheitsamt falsch informiert worden.
14.07.2020, 09:1914.07.2020, 09:50
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Die Frau hatte an Partys teilgenommen, obwohl sie offiziell noch in Isolation war (Symbolbild).Bild: keystone

280 Personen wurden Anfang Juli vom kantonsärztlichen Dienst Solothunr in Quarantäne gesteckt. Dies nachdem sie am 27. Juni an zwei Partys in Grenchen womöglich in Kontakt mit einem Gast gekommen waren, der am Coronavirus erkrankt war und trotz Isolation in den Ausgang ging. Bei der Person handelt es sich um eine 21-jährige Frau aus Grenchen. Im Nachhinein meldete der Kanton eine Person, die sich im Zusammenhang mit den Veranstaltungen mit dem Virus ansteckte.

Den Vorwurf, sie hätte die Ansteckung zahlreicher Personen bewusst in Kauf genommen, weist die Frau und ihre Familie aber zurück, wie deren Anwalt Andreas Kummer mitteilt. «Die Berichterstattung über und die Reaktionen an meine Mandantin waren vernichtend», schreibt er. Die 21-Jährige nahm seinen Ausführungen zufolge zum Zeitpunkt der Partys an, nicht mehr ansteckend zu sein und will nun die Ereignisse richtigstellen.

Symptome für Angina gehalten

Sie habe am 16. Juni erste Symptome wahrgenommen, hielt diese aber zuerst für eine Angina. Am 22. Juni habe sie sich dann testen lassen, das Resultat sei positiv gewesen. «Die Arztpraxis gab als Zeitpunkt der ersten Symptome das Auftreten der Halsschmerzen am 21. Juni an», so der Anwalt.

Das Gesundheitsamt habe eine 10-tägige Quarantäne bis am 1. Juli verfügt. Die Frau habe sich «absolut kooperativ» verhalten und sei im steten Kontakt mit dem Gesundheitsamt gestanden. Am 24. Juni kam es zu einem Telefonanruf. Die 21-Jährige soll mit einer Mitarbeiterin des Contact Tracing telefoniert und diese informiert haben, dass sie keine Symptome mehr habe.

Dabei soll sie auch erwähnt haben, wann die Symptome zum ersten Mal auftraten. Die Mitarbeiterin soll ihr darauf geantwortet haben, dass laut BAG die Quarantänefrist 10 Tage nach Auftreten der ersten Symptome ablaufe, somit am 26. Juni 2020. «Meine Mandantin durfte deshalb annehmen, dass von ihr am 27. Juni keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, ansonsten sie das Haus nicht verlassen hätte», schreibt der Anwalt weiter.

Nachdem die Grenchnerin letzte Woche vom Kanton angezeigt wurde, hat sie interveniert. Umgehend habe man beim Gesundheitsamt eine Untersuchung eingeleitet, welche noch in Gang sei, so der Anwalt.

Und was sagt der Kanton dazu?

Der Kantonsärztliche Dienst habe im Juni gegen die Person eine Isolation – bis und mit 1. Juli 2020 – angeordnet. «Diese Frist wurde nachweislich nicht eingehalten, worauf der Rechtsdienst des Departementes des Innern bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige einreichte», schreibt Andrea Affolter, Medienbeauftragte des Regierungsrates, am Montagabend in einer Mitteilung. Verstösse gegen die angeordneten Quarantäne- und Isolationsmassnahmen können grundsätzlich in strafrechtlicher Hinsicht mit einer Busse bis zu 10'000 Franken bestraft werden.

Affolter bestätigt, dass der vom Anwalt geäusserte Vorwurf departementsintern überprüft werde. Weitere Auskünfte gibt es derzeit nicht. Dies da es sich sowohl bei der Strafanzeige als auch bei der internen Überprüfung um laufende Verfahren handle. (ldu/aargauerzeitung.ch)

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105 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Trouble
14.07.2020 09:53registriert Februar 2016
Wie kann man Ausgang so unglaublich nötig haben, dass man keine fünf Tage länger warten kann?
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Der Buchstabe I (Zusammenhang wie Duschvorhang)
14.07.2020 09:48registriert Januar 2020
"Das Gesundheitsamt habe eine 10-tägige Quarantäne bis am 1. Juli verfügt. Die Frau habe sich «absolut kooperativ» verhalten ..."

"Die Mitarbeiterin soll ihr darauf geantwortet haben, dass laut BAG die Quarantänefrist 10 Tage nach Auftreten der ersten Symptome ablaufe, somit am 26. Juni 2020. «Meine Mandantin durfte deshalb annehmen, dass von ihr am 27. Juni keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht..."

Wenn ich nicht davon ausgehe, noch ansteckend zu sein, warte ich trotzdem die ANGEORDNETE Quarantäne ab.

Hat sie nicht und jetzt kann soe nicht mit den Konsequenzen ihrer Handlungen leben.
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Benjmi
14.07.2020 10:24registriert Februar 2014
Das hört sich an wie früher als Kind
Kind: Mamaaa, darf ich noch raus?
Mama: Nein, du bleibst heute zuhause.
Kind: Papa, darf ich noch raus?
Papa: ja, ok noch eine Stunde.
...
Kind: Aber Papa hat gesagt ich darf...
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