Gericht Hinwil spricht Vater vom Vorwurf des «Baby-Schüttelns» frei
Aus Mangel an Beweisen hat das Bezirksgericht Hinwil am Dienstag einen jungen Vater freigesprochen. Er war angeklagt, weil er seinen Zwillingsmädchen mehrere Rippen gebrochen und einem der Babys durch Schütteln mindestens eine Hirnverletzung zugefügt haben soll.
Es bestehe die «sehr hohe Wahrscheinlichkeit», dass der Vater für die Verletzungen der Zwillingsmädchen verantwortlich sei, sagte die Richterin in der Urteilseröffnung. Der Beschuldigte leidet gemäss Aufzeichnungen aus seiner Jugendzeit an einer schweren Form von ADHS mit aggressiver Ausprägung.
«Es ist anzunehmen, dass Sie auch heute noch zu impulsivem Verhalten neigen», sagte die Richterin weiter. Mehr als eine «Annahme» konnte das Gericht jedoch nicht treffen, weil sich der Vater entschieden geweigert hatte, an einer psychiatrischen Begutachtung mitzuwirken.
Das Gericht hatte somit keine Belege dafür, dass der Beschuldigte auch heute noch zum Ausrasten neigt. «Im Zweifel für den Angeklagten» musste ihn das Gericht freisprechen. Die Weigerung, mit dem Psychiater zu sprechen, hat sich für ihn also gelohnt.
Weil er 85 Tage im Gefängnis sass, wird der Freigesprochene nun aus der Staatskasse entschädigt, mit 200 Franken pro Tag, also insgesamt 17'000 Franken.
Säuglinge unter den Wasserhahn gehalten
Der Staatsanwalt hatte für den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren verlangt. Für ihn war klar, dass «mit dem Beschuldigten die Nerven durchgingen». Bevor der Vater den Mädchen die Rippen gebrochen und sie geschüttelt habe, habe er sie auch mal unter den laufenden Wasserhahn gehalten, um sie zu «beruhigen». Die Hebamme sagte zudem aus, dass der Vater sie nach Beruhigungsmitteln für Säuglinge gefragt habe.
Auch die Mutter erhielt in Hinwil einen Freispruch. Sie stand vor Gericht, weil sie ihren damaligen Ehemann nicht davon abgehalten haben soll, die Säuglinge zu verletzen. Doch weil dem Vater die Taten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten, wurde auch die Mutter als Folge davon freigesprochen.
Der Staatsanwalt hatte für sie eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht gefordert.
«Die Mädchen werden Fragen stellen»
Wer die beiden Mädchen nun derart verletzte, konnte das Gericht nicht zweifelsfrei klären. Aber: «Sie wissen genau, was vorgefallen ist», sagte die Richterin zu den beiden Freigesprochenen. «Und diese Last werden Sie ein Leben lang tragen.»
Es werde die Zeit kommen, da würden die Mädchen Fragen stellen und wissen wollen, weshalb sie fremdplatziert seien. Mittlerweile sind die Kinder knapp sechs Jahre alt. Ob das Mädchen, das wohl mehrfach geschüttelt wurde, Folgeschäden haben wird, ist offen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt dürfte es aber nicht ans Obergericht weiterziehen. Er hatte den Fall bereits einmal eingestellt, weil er keine stichhaltigen Beweise gegen den Vater fand. Das Obergericht pfiff ihn damals zurück und wies ihn an, dennoch Anklage zu erheben. (hkl/sda)
