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Covid-19-Gesetz: Beschwerdeflut gegen Abstimmungsunterlagen

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Die Abstimmungsbeschwerden zum Covid-19-Gesetz häufen sich (Symbolbild). bild: keystone

Covid-19-Gesetz: Beschwerdeflut gegen Abstimmungsunterlagen

Das Covid-19-Gesetz wird im laufenden Abstimmungskampf nicht nur auf der Strasse und mit Plakaten an Strassenrändern bekämpft. Auch Hunderte Abstimmungsbeschwerden sind bereits eingegangen.
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21.11.2021, 16:3321.11.2021, 18:31
Samuel Thomi / ch media
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Praktisch täglich finden in der Schweiz grössere oder kleinere Proteste gegen Coronamassnahmen statt. Deren Kritik richtet sich derzeit insbesondere gegen Mittel, welche mit dem neuen Covid-19-Gesetz definitiv eingeführt werden sollen. Verschiedene Gruppierungen hatten gegen das neue Covid-19-Gesetz denn auch erfolgreich das Referendum ergriffen, weshalb am 28. November erneut darüber abgestimmt wird.

Wie nun die «NZZ am Sonntag» berichtete, wird das neue Covid-19-Gesetz derzeit aber auch auf juristischer Ebene mit allen Mitteln bekämpft. Laut einer Umfrage der Zeitung bei den Kantonen sind inzwischen insgesamt rund 750 Beschwerden dagegen eingereicht worden. Viele dieser Eingaben seien allerdings identisch und gingen auf Mustervorlagen zurück.

Kritik an Abstimmungszettel

Der Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei beispielsweise wehrt sich im Namen von 95 Beschwerdeführern beim Bundesgericht unter anderem gegen einen «Propagandazusatz» auf dem Abstimmungszettel, wie er schreibt. Während verschiedene vom Covid-19-Gesetz betroffene Themen wie Härtefälle, Kulturschaffende oder Veranstaltungen aufgeführt würden, fehlt laut Anwalt Lei das umstrittenste Thema des Abstimmungskampfes - die Einführung der Zertifikatspflicht.

Zudem wirft er dem Bund in seiner Beschwerde vom Freitag, die auch CH Media vorliegt, Falschinformation vor. Dies, weil der Bund im Abstimmungsbüchlein schreibe, das Zertifikat sei Voraussetzung um ins Ausland reisen zu können. Bislang anerkenne aber lediglich die EU das Schweizer Covid-Zertifikat, kritisiert Lei.

ARCHIVBILD ZUR VERURTEILUNG VON SVP-POLITIKER HERMANN LEI IN DER "AFFAERE HILDEBRAND" --- Der Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei vor dem Zuercher Bezirksgericht am Dienstag, 26. Januar 201 ...
Der Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei wehrt sich im Namen von 95 Beschwerdeführern beim Bundesgericht gegen die Abstimmungsunterlagen.Bild: KEYSTONE

Eine andere, ähnlich lautende Beschwerde im Namen von 195 Personen, hat laut «NZZ am Sonntag» der Verein «Wir Menschen» eingereicht. Und dies gleich bei mehreren Kantonen. Im Internet wirbt der neu gegründete Verein eines Ingenieurs um Pauschal-Vollmachten für Beschwerden gegen Coronamassnahmen. Konfrontiert mit den Hauptkritikpunkten der bislang publik gewordenen Beschwerden stellt sich der Bund auf den Standpunkt, der Abstimmungszettel-Text beziehe sich auf den Titel des Gesetzes.

Novum: Zweifel an Institutionen und Ergebnis

«Dass Abstimmungskämpfe polarisierend und emotional geführt werden können, ist keine neue Entwicklung», zitiert die «NZZ am Sonntag» Urs Bruderer, Sprecher der Bundeskanzlei. Nun aber, da die Schweiz als weltweit einziges Land über Coronamassnahmen abstimmen könne, würden neuerdings selbst diese demokratischen Prozesse infrage gestellt.

«Dass die Institutionen der direkten Demokratie und die Abläufe selbst infrage gestellt werden, ist hingegen ein Novum.»

schreibt Bruderer in der gegenüber CH Media bestätigten Stellungnahme. Diese «Mutmassungen und unbelegten Behauptungen» gingen allerdings von einer «zwar lauten, aber kleinen Gruppierung» aus, die auch unter den Gegnern des Covid-19-Gesetzes eine kleine Minderheit darstelle. (aargauerzeitung.ch)

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170 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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daene
21.11.2021 16:48registriert April 2019
Nur weil eine Beschwerde mehrfach eingereicht wird, wird sie nicht „richtiger“..
Betreffend Gesetzestitel ist die Sache ja zum Glück glasklar, von dem her mach ich mir da keine Sorgen.
Betreffend Auslamdsreisen und Zertifikat: ohne kann man praktisch nirgends hin. Mit wenigstens in die EU.
Von dem her sachlich auch nicht falsch wiedergegeben im Abstimmungsbüchlein.

Man kann abstimmen wie man will, man kann auch dagegen sein, aber das unterminieren des demokratischen Prozesses durch unsere Möchtegern-Freunde-der-Verfassung ist einfach nur gefährlich, da es bei zu vielen verfängt.
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schuelhuusgspängschtli
21.11.2021 16:48registriert August 2019
Ich verstehe ja, dass man demokratische Prozesse in Frage stellen darf. Dies ist integraler Bestandteil der Demokratie. Doch sehe ich darin eine Diffamierung der direkten Demokratie. Eine Niederlage wird so legitimiert, da die Abstimmung manipuliert wurde. So muss das Resultat nicht akzeptiert werden und man kann sich trotzdem noch als Demokrat*in fühlen. Doch dies untergräbt die Demokratie langsam. Vorsicht!
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Magnum
21.11.2021 16:44registriert Februar 2015
Diese demokratiefeindlichen Schwurbler brauchen keine Gratistests, sondern gratis Nachhilfe in Sachen Staatskunde. Es ist einfach nur noch zum Schreien, wie hier haltlose, orchestrierte Kampagnen Behörden von dringenderen Aufgaben abhalten.

Ein höchst verwerfliches Vorgehen. Schlechte Verlierer sind schon etwas würdeloses, aber wenn das schon vor der Abstimmung beginnt, dann kann ich das schlicht nicht akzeptieren.
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